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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Gemeinschaftseigentum

Dieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum Dritter sind. Dazu zählen alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümerinnen und Miteigentümern gemeinsam verwaltet und instandgehalten.