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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Grundstück

Was genau ist ein Grundstück?

Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil eines Landes oder einer Stadt, auf dem Gebäude, Anlagen und Pflanzen errichtet werden können. Es kann zu Wohnzwecken, landwirtschaftlichen Zwecken oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Ein Grundstück kann privat oder öffentlich besessen werden und ist meist im Grundbuch eingetragen.

Was gehört alles dazu?

Ein Grundstück umfasst im Allgemeinen den Boden und alles, was auf ihm befestigt ist und dauerhaft mit ihm verbunden ist, wie z.B. Gebäude, Anbauten, Pools, Terrassen, Schuppen, Zäune, Mauern etc. Manchmal können auch Baumbestände und bepflanzte Flächen zum Grundstück gehören. Die Definition von dem, was zu einem Grundstück gehört, kann von Land zu Land und je nach Rechtsprechung unterschiedlich sein. Es ist wichtig, die genauen Definitionen im jeweiligen Land und im jeweiligen Vertrag zu kennen.

Welche Grundstücksarten gibt es?

  • Bauland: bezieht sich auf ein Grundstück, auf dem ein Gebäude oder eine bauliche Anlage errichtet werden kann.
  • Agrarland: bezieht sich auf ein Grundstück, das hauptsächlich für landwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
  • Forstgrundstück: bezieht sich auf ein Grundstück, das hauptsächlich mit Wald bestanden ist.
  • Erholungsgrundstück: bezieht sich auf ein Grundstück, das für Freizeit- und Erholungszwecke bestimmt ist.
  • Sonderbauland: bezieht sich auf ein Grundstück, das für bestimmte Sonderbauvorhaben wie z. B. Kirchen, Schulen oder öffentliche Einrichtungen bestimmt ist.
  • Gewerbegrundstück: bezieht sich auf ein Grundstück, das für gewerbliche Zwecke verwendet wird.
  • Bauerwartungsland: bezieht sich auf ein Grundstück, für das noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, das aber aufgrund seiner Lage, seiner Größe und/oder seiner Nutzungsmöglichkeiten in der Zukunft als Bauland geeignet sein könnte.

Ist mein Grundstück auch mein Eigentum?

Ob ein Grundstück Eigentum ist, hängt davon ab, ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag oder eine andere gültige Übertragung vorliegt, die das Eigentum an dem Grundstück auf den Besitzer überträgt. Die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks sind im Grundbuch festgehalten und können dort eingesehen werden. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass man das Eigentum an einem Grundstück besitzt, bevor man darauf baut oder es anderweitig nutzt.

Wann ist es privat?

Ein Grundstück ist privat, wenn es im Besitz einer privaten Person oder eines privaten Unternehmens ist und nicht in staatlichem Besitz ist. Ein privates Grundstück kann verkauft, vermietet, genutzt oder verwaltet werden, wie es der Besitzer wünscht, solange es im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Regulierungen steht.

Wie lange kann es unbebaut bleiben?

Es gibt keine festgelegte zeitliche Vorgabe, wie lange ein Grundstück unbebaut bleiben kann. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den lokalen Bauvorschriften, den örtlichen Verordnungen und den Bestimmungen des Grundbuchs. Es ist jedoch in der Regel so, dass ein Grundstück nicht dauerhaft unbebaut bleiben darf, da es gegen öffentliche Interessen verstößt, ein Grundstück ungenutzt zu lassen, während dringender Bedarf für bezahlbaren Wohnraum besteht. Daher sollte man sich in jedem Fall an die zuständigen Stellen wenden, um sicherzustellen, dass man die geltenden Regeln einhält.

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