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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Immobilienkauf im Regelfall von der Käuferin oder dem Käufer zu zahlen ist. Sie wird prozentual auf den Kaufpreis berechnet und gehört zu den Kaufnebenkosten. Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung der Eigentumsänderung ins Grundbuch erforderlich ist.