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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Instandhaltungskosten

Was versteht man unter Instandhaltungskosten?

Instandhaltungskosten sind Kosten, die für die Erhaltung, Wartung und Reparatur einer Immobilie aufgewendet werden. Diese Kosten dienen dazu, dass die Immobilie ihre Funktionalität und ihren Wert erhält.

Welche Kosten sind Instandhaltungskosten?

Instandhaltungskosten umfassen zum Beispiel Kosten für Dachreparaturen, Malerarbeiten, Reparaturen an Heizung, Elektrik oder Sanitär, Reinigung und Pflege von Gemeinschaftseinrichtungen oder die Instandhaltung von Grünflächen.

Wie werden die Instandhaltungskosten berechnet?

Instandhaltungskosten werden oft auf die Mieter oder Eigentümer einer Immobilie umgelegt. Die Berechnung kann auf verschiedene Arten erfolgen, zum Beispiel nach dem Verhältnis der Wohnfläche, nach den tatsächlich anfallenden Kosten oder nach einem festgelegten Pauschalbetrag.

Welche Instandhaltungskosten sind steuerlich absetzbar?

Instandhaltungskosten, die zur Erhaltung oder Verbesserung einer Immobilie aufgewendet werden, können als Werbungskosten oder als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben und Beschränkungen, die es zu beachten gilt.

In Deutschland können bestimmte Instandhaltungskosten von der Steuer abgesetzt werden, darunter:

  • Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden und Gebäudeteilen (z.B. Dach, Fassade, Heizung)
  • Kosten für den Austausch von abgenutzten oder beschädigten Bauteilen (z.B. Fenster, Türen)
  • Kosten für energetische Sanierungen (z.B. Dämmung, Erneuerung von Heizungsanlagen)
  • Kosten für bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Dachdämmung, Installation von Solarpanels)

Wichtig: nicht alle Instandhaltungskosten sind steuerlich absetzbar und gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Kosten absetzen zu können (z.B. Verwendung bestimmter Materialien, Einhaltung technischer Anforderungen). Es empfiehlt sich, sich vor der Durchführung von Renovierungsarbeiten über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Welche Instandhaltungskosten zahlt der Mieter und welche der Vermieter?

Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich für die Instandhaltung und Reparatur seiner Immobilie. Der Mieter muss hingegen für geringfügige Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten wie beispielsweise:

  • Austausch von Glühbirnen oder Leuchtmitteln
  • Reparatur kleiner Beschädigungen an Türen oder Fensterrahmen
  • Beseitigung von kleinen Schäden an Wänden oder Böden (z.B. Löcher, Kratzer)
  • Reinigung von Abflüssen oder Armaturen

Wichtig: die Arbeiten dürfen innerhalb des normalen Gebrauchs und nicht als Folge einer unsachgemäßen Nutzung durch den Mieter entstehen. Es obliegt immer dem Einzelfall, was genau als geringfügig gilt, aber grundsätzlich sollten solche Arbeiten den Wert der Wohnung nicht beeinträchtigen und einfach und schnell durchzuführen sein.

Wie hoch dürfen Instandhaltungskosten sein?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe darüber, wie hoch die Instandhaltungskosten sein dürfen. Es hängt vielmehr von der Art der Immobilie, dem Alter, dem Zustand und dem geplanten Nutzungszweck ab. Es ist jedoch wichtig, dass die Kosten angemessen und transparent berechnet werden.

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