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Instandhaltungskosten
Was versteht man unter Instandhaltungskosten?
Unter Instandhaltungskosten versteht man alle Ausgaben, die für die Erhaltung, Wartung und Reparatur des Gebäudes sowie seiner technischen Anlagen anfallen. Ziel dieser Investition ist, den funktionsfähigen und nutzbaren Zustand sowie den Wert der Immobilie zu erhalten.
Welche Kosten sind Instandhaltungskosten?
Instandhaltungskosten umfassen zum Beispiel Kosten für Dachreparaturen, Malerarbeiten, Reparaturen an Heizung, Elektrik oder Sanitär, Reinigung und Pflege von Gemeinschaftseinrichtungen oder die Instandhaltung von Grünflächen.
Wie werden die Instandhaltungskosten berechnet?
Um die voraussichtlichen Instandhaltungskosten einer Immobilie zu kalkulieren, können verschiedene Formeln genutzt werden. Dazu zählen die Peters’sche Formel, die 1-Euro-Formel und die Gebäudewertformel. Als besonders genau gilt dabei die Peters’sche Formel – sie wird in der Regel auch bei der Berechnung der Instandhaltungsrücklage im Hausgeld bei Eigentumswohungen in Eigentümergemeinschaften angewendet.
Mehr zur Berechnung der Instandhaltungskosten erfahren
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Welche Instandhaltungskosten sind steuerlich absetzbar?
Instandhaltungskosten, die zur Erhaltung oder Verbesserung einer Immobilie aufgewendet werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei sind jedoch gesetzliche Vorgaben und Beschränkungen zu beachten. Unterschieden wird dabei auch, ob die Immobilie selbst genutzt oder als Kapitalanlage vermietet wird.
Bereits vor der Durchführung von Renovierungsarbeiten ist es empfehlenswert, sich über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren oder eine Steuerkanzlei zu Rate zu ziehen.
Bereits vor der Durchführung von Renovierungsarbeiten ist es empfehlenswert, sich über die aktuellen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren oder eine Steuerkanzlei zu Rate zu ziehen.
Welche Instandhaltungskosten zahlt die Mieter- und welche die Vermieterseite?
Die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen liegen generell bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer. Die Mieterseite trägt lediglich die Kosten für geringfügige Maßnahmen wie beispielsweise:
- Austausch von Glühbirnen oder Leuchtmitteln
- Reparatur kleiner Beschädigungen an Türen oder Fensterrahmen
- Beseitigung von kleinen Schäden an Wänden oder Böden (z.B. Löcher, Kratzer)
- Reinigung von Abflüssen oder Armaturen
Wie hoch dürfen Instandhaltungskosten sein?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe darüber, wie hoch die Instandhaltungskosten sein dürfen. Es hängt vielmehr von der Art der Immobilie, dem Alter, dem Zustand und dem geplanten Nutzungszweck ab. Es ist jedoch wichtig, dass die Kosten angemessen und transparent berechnet werden.