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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Negativerklärung

Was ist eine Negativerklärung?

Eine Negativerklärung ist ein mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe. Mit dieser schriftlichen Erklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Dies umfasst beispielsweise die Veräußerung oder Belastung von Grundbesitz.

Wann wird dieses Sicherungsmittel angewendet?

Eine Negativerklärung kann bei Finanzierungen eingesetzt werden, bei denen die Höhe des Darlehens geringer ist, aber dennoch eine Absicherung für den Kreditgeber erforderlich ist. Hier kann sie als Alternative zu einer Grundschuldeintragung dienen.

Wie wird das umgesetzt?

Die Negativerklärung wird schriftlich abgegeben und ist Teil des Darlehensvertrags. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich hierbei, sein Vermögen nicht zu verändern, ohne vorher die Zustimmung des Kreditgebers einzuholen.

Rechte und Pflichten bei einer Negativerklärung

Die Negativerklärung ist ein wichtiger Bestandteil eines Darlehensvertrags und hat sowohl für den Darlehensnehmer als auch für den Kreditgeber wichtige Auswirkungen. Für den Darlehensnehmer bedeutet die Negativerklärung eine Verpflichtung, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Veräußerung oder Belastung von Grundbesitz handeln.

Auf der anderen Seite hat die Negativerklärung für den Kreditgeber eine wichtige Funktion als Sicherungsmittel. Mit ihr wird gewährleistet, dass das Vermögen des Darlehensnehmers nicht verändert wird und somit eine Garantie für die Rückzahlung des Darlehens besteht.

Die Negativerklärung ist rechtlich bindend und kann im Falle einer Verletzung der Verpflichtung durch den Darlehensnehmer zu rechtlichen Konsequenzen führen. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Einleitung gerichtlicher Schritte oder eine Forderung zur Rückzahlung des Darlehens handeln.

Was passiert, wenn ich mein Vermögen trotz Negativerklärung verändern möchte?

Wenn der Darlehensnehmer trotz der Negativerklärung sein Vermögen verändern möchte, z.B. durch Verkauf oder Belastung des Grundbesitzes, muss er dafür die Zustimmung des Kreditgebers einholen. Wird dies ohne Zustimmung durchgeführt, handelt es sich um eine Verletzung der Negativerklärung und der Kreditgeber kann rechtliche Schritte einleiten, um seine Forderungen durchzusetzen.

Kann ich meine Negativerklärung jederzeit widerrufen?

Ob eine Negativerklärung jederzeit widerrufen werden kann, hängt von den individuellen Bedingungen des Darlehensvertrages ab. In manchen Fällen ist es möglich, die Negativerklärung aufzugeben, sofern die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber erfüllt sind. Es ist daher ratsam, die Bedingungen des Darlehensvertrages genau zu lesen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Kann ich eine Negativerklärung bei jeder Art von Finanzierung verlangen?

Nein, eine Negativerklärung kann nicht bei jeder Art von Finanzierung verlangt werden. Sie wird in der Regel nur bei Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe eingesetzt, z.B. bei einem Darlehen von 10.000 Euro. Bei größeren Finanzierungen werden häufig andere Sicherungsmittel, wie eine Grundschuldeintragung, verwendet.

Wie wird das Ganze überprüft und durchgesetzt?

Die Negativerklärung wird in der Regel durch eine Überprüfung des Vermögens des Darlehensnehmers überprüft. Hierbei werden beispielsweise Grundbuchauszüge oder andere Nachweise über den Besitz von Vermögenswerten geprüft. Sollte der Darlehensnehmer trotz der Negativerklärung sein Vermögen verändert haben, kann der Kreditgeber rechtliche Schritte einleiten, um seine Forderungen durchzusetzen.

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