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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein besonderes Treuhandkonto, das von einer Notarin oder einem Notar verwaltet wird. Es dient dem sicheren Aufbewahren und Übertragen von Geldern im Rahmen von Immobilientransaktionen. Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis zunächst auf das Notaranderkonto eingezahlt und erst freigegeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – etwa die Löschung bestehender Grundschulden oder die Eintragung der Auflassungsvormerkung. So sind sowohl Käuferin oder Käufer als auch Verkäuferin oder Verkäufer abgesichert.