Tilgungsaussetzung
Bei einer Tilgungsaussetzung zahlt die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen, jedoch keine Tilgung. Die Darlehensschuld bleibt konstant und wird erst am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt – entweder aus Eigenmitteln oder durch eine parallel angesparte Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag. Tilgungsaussetzungen kommen häufig bei vermieteten Immobilien zum Einsatz, da die Zinsen steuerlich absetzbar sind. Ohne entsprechende Ansparung besteht das Risiko einer hohen Restschuld am Laufzeitende.