Zinsabschlag
Der Zinsabschlag ist ein prozentualer Abschlag des Darlehensbetrags, den die Bank bei der Auszahlung einbehält. Im Gegenzug zahlt die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer einen niedrigeren Nominalzins. Der einbehaltene Betrag kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Baufinanzierungen ist der Zinsabschlag heute unüblich, da Vollauszahlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher meist transparenter und günstiger sind.