Zinsschaden
Der Zinsschaden bezeichnet den Verlust einer Bank durch entgangene Zinsen bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Er entsteht, weil die Bank mit Zinseinnahmen über die vereinbarte Zinsbindung kalkuliert und das zurückgezahlte Kapital meist nur zu ungünstigeren Konditionen neu anlegen kann. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Schaden ausgleichen.