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Das neue Jahr bringt einige Neuerungen - zum Teil auch neue staatliche Fördermittel.
(München, 16.12.2019) Öfen und Kamine sorgen für Gemütlichkeit, verursachen aber auch Feinstaub und Kohlenmoxid. Besitzer von älteren Anlagen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 müssen diese bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Nur Öfen und Kamine, die die Grenzwerte der Stufe 2 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BimSchV) einhalten, dürfen dann weiterhin genutzt werden.
Strom wird im neuen Jahr in vielen Haushalten teurer werden. Denn die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) und die Netzentgelte steigen. Die Übertragungsnetzbetreiber erhöhen die EEG-Umlage für das Jahr 2020 von 6,405 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Bei einem Jahres-Stromverbrauch von beispielsweise 4.000 kWh fallen Mehrkosten von jährlich 16,71 Euro an. Hinzu kommt, dass auch die Netzentgelte steigen werden.
Beim Stromsparen können intelligente Stromzähler helfen. Diese erleichtern außerdem die Erfassung des Verbrauchs durch den Stromversorger. Daher starten die Messstellenbetreiber im Jahr 2020 damit, die alten analogen gegen digitale Zähler auszutauschen. Ob und wann Haushalte davon betroffen sind, hängt vom Verbrauch und von der Energieerzeugung ab (zum Beispiel Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke).
Doch nicht nur höhere Kosten, sondern auch bessere staatliche Förderung wartet auf die Verbraucher. Wer Wohngeld bezieht, kann sich ab 1. Januar 2020 über höhere Leistungen freuen. Außerdem haben dann auch mehr Menschen als bisher Anspruch darauf: Rund 180.000 Haushalte sind nun erstmals wohngeldberechtigt. Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden zudem insbesondere Menschen gezielt entlastet, die in Städten mit besonders hohen Mieten wohnen. Wohngeld können nicht nur Mieter beantragen, sondern auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen.
Für die Gebäudesanierung hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Eigentümer steuerlich fördern soll. Wer seine Immobilie dämmt oder Fenster, Türen, Lüftung oder die Heizung erneuert, soll die Kosten hierfür ab 2020 von seiner Steuerschuld anteilig abziehen können. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Wohneinheit über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden können. Wann und in welcher Form das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar, denn der Bundesrat hat das Vorhaben zur Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss gegeben. Eine Entscheidung soll in Kürze fallen.
Redaktion Joachim Hoffmann