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Landesweite Fördermittel der NRW-Bank
In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW-Bank im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zinsverbilligte Darlehen. Zuständige Ansprechpartner sind die Wohnungsbauförderungsstellen in den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen, die sogenannten Bewilligungsbehörden.
Förderprogramm
Die NRW-Bank unterstützt Privatpersonen bei ihrer Immobilienfinanzierung mit verschiedenen Kreditprogrammen. Förderfähig ist der Neubau als auch der Kauf einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung. Der antragstellende Haushalt muss bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die Darlehenshöhe hängt unter anderem vom Preisniveau der Gemeinde ab. Gerne berät Sie hierzu Ihre zuständige Bewilligungsbehörde.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen variieren je nach Größe des Haushalts. Bei Einpersonenhaushalten liegt die Obergrenze bei 75.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten bei 100.000 Euro zuzüglich 20.000 Euro für jedes Kind.
Mehr Infos
Mehr Infos zum Thema landesweite Fördermittel in Nordrhein-Westfalen finden Sie in der WebApp der NRW.BANK. Dort findet sich auch ein Chancenprüfer, mit dem Sie einen Kurzcheck durchführen können. Dieser zeigt, ob Sie förderberechtigt sind und wie hoch eine mögliche Förderung ist. Zusätzlich wird Ihnen in einem kurzen Video der gesamte Antragsprozess des zuvor beschriebenen Programms übersichtlich dargestellt.
Beispiele für kommunale Programme
Korschenbroich
Die Stadt Korschenbroich gewährt Familien mit Kindern einen Preisnachlass beim Erwerb eines Baugrundstücks von der Kommune. Der Nachlass ist je nach Anzahl der Kinder gestaffelt und reicht von 5 % bei einem Kind bis zu 20 % ab vier Kindern. Begünstigt wird ein Flächenanteil bis maximal 230 Quadratmeter.
Mehr Informationen zu Fördermitteln finden Sie auf der Webseite der Stadt Korschenbroich sowie dem Serviceportal der Stadt.
Rheine
In einigen Baugebieten können Bauherren einen Baukostenzuschuss erhalten, dessen Höhe 5.000 Euro zuzüglich 500 Euro pro Kind beträgt. Weitere Zuschüsse sind für die Nutzung erneuerbarer Energieträger vorgesehen. Voraussetzung für die Zuschussberechtigung ist, dass der Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen einhält.
Mehr Informationen zu Fördermitteln finden Sie auf der Webseite der Stadt Rheine.
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