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Was auf den ersten Blick so banal aussieht, kann es ganz schön in sich haben: Die genaue Ermittlung des nachhaltigen Haushaltseinkommen. Da ein höheres Einkommen von den Banken positiv bewertet wird, sollten hier auch alle Positionen genannt werden: Neben dem Gehalt also auch Kindergeld, Unterhaltseinkünfte, belegbares Nebeneinkommen, Einkünfte aus regelmäßigen Überstunden, Zinserträge oder Rentenzahlungen. Auch ein 13. Monatsgehalt oder das vertraglich festgelegte Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen nicht fehlen. "Um die Bank zu überzeugen, sollten aber nur die Geldzuflüsse aufgeführt werden, die langfristig zur Verfügung stehen und belegbar sind", gibt Haselsteiner zu bedenken.
Hat man Vermögenswerte in der Hinterhand und setzt mehr Eigenkapital ein, belohnen die Banken dies mit besseren Konditionen. Daher gilt es unbedingt zu prüfen, ob noch unverplante "stille" Reserven z.B. auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto - verfügbar sind und diese in die Finanzierung eingebracht werden können. Oftmals kommt es nur darauf an, schon mit relativ niedrigen Beträgen einen niedrigeren Beleihungsauslauf, also ein besseres Verhältnis der aufgenommenen Darlehenssumme zum Objektwert, zu erreichen. "Hier ist es ratsam, sich eng mit seinem Finanzierungsexperten abzustimmen. Denn er weiß, ob schon der Einsatz von kleineren Geldsummen lohnt, um den Beleihungsauslauf zu optimieren und so günstigere Konditionen zu erhalten", erklärt Haselsteiner.
Zu einem gründlichen Finanz-Check gehört es auch, eine ehrliche Aufstellung aller monatlichen und jährlichen Ausgaben vorzunehmen. Neben den Ausgaben fürs tägliche Leben interessieren sich Finanzinstitute besonders für die Schulden des Darlehensnehmers. Hat der Immobilienkäufer Ratenkredite aufgenommen und wenn ja, wie viele und wie hoch? Banken schätzen es, wenn die Kunden keine oder nur wenige Kleindarlehen bedienen müssen. "Immobilienkäufer sollten vor dem Stellen einer Finanzierungsanfrage klären, wann ihre Ratenkredite abbezahlt sind. Läuft der Ratenkredit bald aus oder ist die Restsumme gering, kann es sich lohnen, das Ablaufdatum abzuwarten oder eine vorgezogene Tilgung vorzunehmen", erläutert Haselsteiner.