veröffentlicht am 1. Juni 2023
Das Wichtigste im Überblick
- Nachfolger des Baukindergelds startet am 1. Juni 2023.
- KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf eines neugebauten, klimafreundlichen Hauses.
- Zinsgünstiger Kredit in Höhe von bis zu 240.000 Euro.
- Programm soll Familienförderung und Klimaschutz miteinander vereinen.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind alle Privatpersonen,
- die Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
- bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
Darüber hinaus muss die Immobilie klimafreundlich sein. Der Standard für klimafreundliche Wohngebäude wird laut KfW nun in zwei Schritten vergeben:
In der ersten Stufe müssen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt sein.
In der zweiten Stufe muss die Immobilie zusätzlich noch alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllen. Dies muss über ein Nachhaltigkeitszertifikat für den Neubau von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden.
Voraussetzungen für Antragssteller und Wohneigentum:
Anforderungen an die Antragssteller | Anforderungen an das Wohneigentum |
maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen der Antragssteller
| es muss sich um einen Neubau handeln |
Antragssteller oder Kinder dürfen über kein anderes Wohneigentum verfügen | Wohneinheit muss ab Einzug für mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden |
Antragssteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums werden (Eigentumsanteil mindestens 50 %) | Wohneinheit muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden |
dürfen das Programm 300 oder das Baukindergeld noch nicht beantragt haben |
Kombination mit anderen Förderungen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erhalten Sie über einen zinsgünstigen Kredit in einer Höhe von bis zu 240.00 Euro. Wie hoch die Darlehenssumme, die Sie beantragen können, ausfällt, hängt jedoch vom geplanten Gebäudestandard sowie der Anzahl der Kinder ab, die bei Antragstellung im Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Je nach Gebäudestandard und Anzahl der Kinder sieht die Förderung also wie folgt aus:
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 140.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 165.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 190.000 Euro
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
- 1 oder 2 Kinder: bis zu 190.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: bis zu 215.000 Euro
- ab 5 Kinder: bis zu 240.000 Euro
Der Antrag – 3 Schritte zur Förderung
Ihr Spezialist für Baufinanzierungen unterstützt Sie gern
Um die Förderung „Wohneigentum für Familien“ in Anspruch nehmen zu können sind ein paar Schritte notwendig:
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Damit Sie den Förderantrag stellen können, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz einbinden. Dieser prüft, ob Ihre Immobilie die technischen Anforderungen erfüllt und stellt Ihnen anschließend die für den Antrag benötigte „Bestätigung zum Antrag“ aus. - Kredit beantragen und erhalten
Der Kredit muss vor Beginn des Vorhabens bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt werden. Hier schließen Sie dann auch den Kreditvertrag ab. - Vorhaben durchführen und nachweisen
Haben Sie die Zusage für das Darlehen vom Darlehensgeber erhalten, können Sie Ihre Wunschimmobilie kaufen oder mit deren Bau beginnen. Nachdem Einzug in das neue Wohneigentum müssen Sie dem Finanzierungsinstitut nachweisen, dass der Bau beziehungsweise der Kauf abgeschlossen ist.