KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ – bis zu 240.000 Euro vom Staat
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KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ – bis zu 270.000 Euro vom Staat

KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf eines neugebauten, klimafreundlichen Hauses. Es handelt sich um einen Nachfolger des Baukindergelds. Hier gibt es den zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 270.000 Euro. Das Programm soll Familienförderung und Klimaschutz miteinander vereinen.

Annika Wälte
von Annika Wälte  in München, aktualisiert 16.10.2023
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Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind alle Privatpersonen,
  • die Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum werden,
  • bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Ein klimafreundlicher Neubau
Mit dem KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ folgt der Nachfolger des Ende 2022 ausgelaufenen Baukindergelds. Hierbei fördert der Staat den Bau sowie den Ersterwerb von neu gebauten Wohngebäuden innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Die Förderung ist einmalig auf maximal eine Wohneinheit begrenzt und das Wohneigentum muss von den Eigentümern selbstgenutzt werden.
Darüber hinaus muss die Immobilie klimafreundlich sein. Der Standard für klimafreundliche Wohngebäude wird laut KfW nun in zwei Schritten vergeben: In der ersten Stufe müssen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt sein.
In der zweiten Stufe muss die Immobilie zusätzlich noch alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllen. Dies muss über ein Nachhaltigkeitszertifikat für den Neubau von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für Antragssteller und Wohneigentum:

  
Anforderungen an die AntragsstellerAnforderungen an das Wohneigentum

maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen der Antragssteller
  • 90.000 Euro bei einem Kind
  • zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind
  • es werden nur Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt

es muss sich um einen Neubau handeln

Antragssteller oder Kinder dürfen über kein anderes Wohneigentum verfügen

Wohneinheit muss ab Einzug für mindestens 5 Jahre selbst genutzt werden

Antragssteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums werden (Eigentumsanteil mindestens 50 %)

Wohneinheit muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt werden

dürfen das Programm 300 oder das Baukindergeld noch nicht beantragt haben
 

Kombination mit anderen Förderungen

Grundsätzlich ist die Kombination des Programm 300 mit anderen Fördermitteln – egal ob Kredite, Zulagen oder Zuschüsse – möglich. Jedoch darf die Summe aus den kombinierten Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
ABER: Es ist nicht möglich gleichzeitig eine Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG - 261, 461) oder der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN - 297/298, 299, 498, 499) in Anspruch zu nehmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erhalten Sie über einen zinsgünstigen Kredit in einer Höhe von bis zu 270.00 Euro. Wie hoch die Darlehenssumme, die Sie beantragen können, ausfällt, hängt jedoch vom geplanten Gebäudestandard sowie der Anzahl der Kinder ab, die bei Antragstellung im Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Je nach Gebäudestandard und Anzahl der Kinder sieht die Förderung also wie folgt aus:

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euro

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro

Der Antrag – 3 Schritte zur Förderung

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Um die Förderung „Wohneigentum für Familien“ in Anspruch nehmen zu können sind ein paar Schritte notwendig:
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
    Damit Sie den Förderantrag stellen können, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz einbinden. Dieser prüft, ob Ihre Immobilie die technischen Anforderungen erfüllt und stellt Ihnen anschließend die für den Antrag benötigte „Bestätigung zum Antrag“ aus.
  • Kredit beantragen und erhalten
    Der Kredit muss vor Beginn des Vorhabens bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) beantragt werden. Hier schließen Sie dann auch den Kreditvertrag ab.
  • Vorhaben durchführen und nachweisen
    Haben Sie die Zusage für das Darlehen vom Darlehensgeber erhalten, können Sie Ihre Wunschimmobilie kaufen oder mit deren Bau beginnen. Nachdem Einzug in das neue Wohneigentum müssen Sie dem Finanzierungsinstitut nachweisen, dass der Bau beziehungsweise der Kauf abgeschlossen.

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