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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Abtretung

Abtretung bezeichnet die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. In der Baufinanzierung können in bestimmten Fällen Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds an die Bank abgetreten werden, um das Darlehen zusätzlich abzusichern. Die Abtretung dient der Bank als Sicherheit für den Fall, dass Kreditnehmende ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.