Auszahlungsvoraussetzungen
Was sind Auszahlungsvoraussetzungen?
Voraussetzungen bei einer Baufinanzierung
- Abschluss eines Baufinanzierungsvertrags
- Abschluss einer Bauversicherung
- Vorliegen aller baurechtlichen Genehmigungen und Freigaben
- Vorliegen eines gültigen Bauvertrags
- Nachweis einer ausreichenden Eigenkapitaldecke
- Vorliegen eines notariell beglaubigten Kaufvertrags bei einer Kauffinanzierung
- Vorlage aller erforderlichen Dokumente (z.B. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Nachweise über andere Vermögenswerte)
Die Bank kann auch weitere spezifische Voraussetzungen an die Auszahlung einer Baufinanzierung knüpfen.
Nachweise über den Baufortschritt für die Auszahlung
Bei einer Baufinanzierung sind Nachweise über den Baufortschritt oftmals eine wichtige Auszahlungsvoraussetzung. Die Bank möchte sicherstellen, dass das Bauprojekt tatsächlich umgesetzt wird und dass die bereitgestellten Mittel auch wirklich für den Bau verwendet werden. Um dies zu überprüfen, fordern viele Banken regelmäßige Nachweise über den Baufortschritt an. Hierfür können unter anderem Bauzeichnungen, Fotos oder Gutachten über den Baufortschritt verlangt werden. Die Häufigkeit und Art der Nachweise kann von Bank zu Bank unterschiedlich sein und sollte im Vorfeld abgestimmt werden.
Wie setzen sich die der MaBV definierten Prozentsätzen zusammen?
Die Prozentsätze für erbrachte Leistungen im Rahmen der MaBV (Modellvertrag für die Ausführung von Bauleistungen) setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, die den Fortschritt und die Vollständigkeit der ausgeführten Bauleistungen an einem Bauvorhaben abbilden. Dazu zählen unter anderem:
- Der Fortschritt des Bauvorhabens in Bezug auf den ursprünglich geplanten Zeitplan
- Die Vollständigkeit und Qualität der ausgeführten Leistungen
- Die Verfügbarkeit der erforderlichen Baumaterialien und Bauteile
- Die Verfügbarkeit der notwendigen Genehmigungen und Zulassungen für das Bauvorhaben
- Anhand dieser und weiterer Faktoren werden die Prozentsätze für erbrachte Leistungen ermittelt und können als Basis für die Zahlungen an den Bauunternehmer dienen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prozentsätze innerhalb der MaBV nicht genau festgelegt sind und häufig im Einzelfall mit den beteiligten Parteien vereinbart werden müssen.