Abschreibung
Abschreibung (steuerlich: AfA - Absetzung für Abnutzung) bezeichnet die steuerliche Berücksichtigung der Wertminderung einer vermieteten Immobilie. Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Teil der Anschaffungskosten jährlich steuerlich absetzen. Bei selbst zu Wohnzwecken genutzten Immobilien ist dies nicht möglich.