/ Ratgeber / Lexikon / Auflassung
Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Auflassung

Was ist eine Auflassung?

Eine Auflassung ist ein Rechtsakt, bei dem ein Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie einer anderen Person oder einem Unternehmen das Recht zur Nutzung oder Überlassung einer Sache einräumt (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.

Die Auflassung ist Teil des Kaufvertrags und findet nach Zahlung des Kaufpreises, also etwa 6 bis 8 Wochen nach Unterschrift des Kaufvertrags, statt. Für den Käufer bedeutet die Auflassung eine rechtsgültige Zusage, dass er im Grundbuch als neuer Eigentümer verzeichnet wird.

Ist man mit Auflassung Eigentümer?

Mit der Auflassung eines Grundstücks wird man zum Eigentümer dieses Grundstücks. Eine Auflassung kann jedoch nur für ein bereits im Eigentum befindliches Grundstück erfolgen. Daher muss der Auflasser zuvor Eigentümer des Grundstücks sein. Nach erfolgreicher Auflassung hat der Auflassnehmer volle Rechte und Pflichten als Eigentümer des Grundstücks.

Warum wird eine Auflassung benötigt?

Die Auflassung ist erforderlich, um den rechtsverbindlichen Übergang des Eigentums am Grundstück zu dokumentieren. Dies ist wichtig, um künftige Ansprüche Dritter abzuwehren und den neuen Eigentümer rechtlich abzusichern. Darüber hinaus dient die Auflassung auch als Nachweis für die Finanzbehörden, da hierdurch der Kaufpreis bestimmt und die damit verbundenen Steuern berechnet werden können. Ohne eine rechtsverbindliche Auflassung kann es zu Problemen bei der Veräußerung oder Belastung des Grundstücks kommen.

Eine Auflassung ist außerdem erforderlich, um die Übertragung des Eigentums am Grundstück im Grundbuch eintragen zu lassen. Dies ist wichtig, um den neuen Eigentümer als solchen auch in der Öffentlichkeit nachzuweisen und damit gegenüber Dritten, wie Banken oder Versicherungen, glaubhaft zu machen. Die Grundbucheintragung bewirkt auch, dass der neue Eigentümer über das Grundstück verfügen und es belasten oder veräußern kann, ohne dass dies von anderen Personen oder Institutionen angefochten werden kann.

Wer trägt die Kosten für die Auflassung?

Die Kosten einer Auflassung hängen von den jeweiligen Umständen ab. In der Regel werden die Kosten für eine Auflassung zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass der Übernehmer der Nutzungsrechte einen Teil der Kosten trägt, während der Eigentümer für andere Kosten aufkommt.

Wie läuft eine Auflassung ab?

Eine Auflassung besteht aus verschiedenen Phasen:

  • Vorbereitung
  • Durchführung
  • Nachbereitung

In der Vorbereitungsphase werden die notwendigen Informationen und Unterlagen gesammelt und überprüft, um sicherzustellen, dass die Auflassung rechtlich und finanziell möglich ist. In der Durchführungsphase werden die eigentlichen Auflassungsvereinbarungen getroffen und unterzeichnet. Schließlich erfolgt in der Nachbereitungsphase die Übertragung der Nutzungsrechte und die Umsetzung der vereinbarten Bedingungen.

Benötigte Dokumente

Eine Auflassung erfordert einige wichtige Dokumente, um sicherzustellen, dass der Übergabeprozess reibungslos und legal abläuft. Hier sind einige wichtige Dokumente, die für eine Auflassung benötigt werden:

  • Kaufvertrag: Dieser ist das zentrale Dokument bei einer Auflassung. Hier werden alle Bedingungen und Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer festgehalten.
  • Eigentumsnachweis: Hier wird nachgewiesen, dass der Verkäufer das rechtmäßige Eigentümer des Eigentums ist.
  • Grundbuchauszug: Hier wird bestätigt, dass das Eigentum frei von Belastungen und Rechten Dritter ist.
  • Übergabeprotokoll: Hier werden alle Details der Übergabe, einschließlich Übergabe des Eigentums, Unterlagen und Schlüssel, festgehalten.

Rechte und Pflichten

Während einer Auflassung haben beide Parteien, sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, bestimmte Rechte und Pflichten zu erfüllen. Beide Parteien sollten diese Rechte und Pflichten genau kennen, um eine reibungslose und faire Übergabe des Eigentums sicherzustellen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, das Eigentum frei von Belastungen und Rechten Dritter zu übergeben. Zudem muss er eine Übergabe des Eigentums in einwandfreiem Zustand gewährleisten, sowie eine vollständige Übergabe aller Unterlagen und Schlüssel.

Der Käufer hingegen hat das Recht, das Eigentum vor der Übergabe genau zu inspizieren und sicherzustellen, dass es den Vereinbarungen entspricht. Zudem muss er die vereinbarte Kaufsumme zum vereinbarten Termin bezahlen.

Wichtig ist, dass beide Parteien eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der alle Rechte und Pflichten genau festgelegt werden. So kann sichergestellt werden, dass es zu keinen Missverständnissen oder Unstimmigkeiten kommt.

Was bedeutet "Grundstück mit Auflassung"?

Unter "Grundstück mit Auflassung" ist ein Grundstück gemeint, dessen Eigentumsübertragung durch eine Auflassung vollzogen wurde. Ein Grundstück mit Auflassung hat den gleichen rechtlichen Status wie ein Grundstück, das auf anderem Wege erworben wurde. Es bestehen dieselben Rechte und Pflichten, die auch für andere Eigentümer gelten. Ein Grundstück mit Auflassung unterscheidet sich daher lediglich in Bezug auf den Übertragungsmodus, nicht aber in Bezug auf seinen rechtlichen Status.

Unterschiede zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung:

Eine Auflassung ist eine rechtsverbindliche Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Hierbei wird das Eigentum an dem Grundstück offiziell auf den neuen Eigentümer übertragen. Eine Auflassungsvormerkung hingegen ist lediglich eine Vorab-Vermerkung im Grundbuch, welche den bevorstehenden Eigentümerwechsel signalisiert, aber noch keine rechtsverbindliche Übertragung des Eigentums darstellt.

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr

Rückruf-Service