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Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmersparzulage Definition
Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlich geförderter Sparplan für Arbeitnehmer in Deutschland. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf die Beiträge an einem privaten Rentenversicherungs- oder Bankenprodukt gezahlt und kann bis zu 4 % des Sparbetrags betragen.
Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, der Arbeitnehmern gewährt wird, die regelmäßig in einen Riester-Vertrag oder eine andere private Altersvorsorgeform investieren. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Sie mindestens 4 % Ihres Bruttojahreseinkommens in eine Riester-Rente oder andere private Altersvorsorgeformen investieren. Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach Ihrem Einkommen und dem Status Ihrer Familie. Bei ledigen Personen oder Paaren mit Kindern beträgt die Zulage 185 € jährlich, bei Paaren ohne Kinder 165 € jährlich. Die Zahlung erfolgt immer für das laufende Jahr und wird automatisch vom Finanzamt abgezogen.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage wird jedes Jahr neu berechnet und richtet sich nach dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Jahre. Für das Jahr 2020 beträgt die Arbeitnehmersparzulage maximal 1.800 Euro pro Person.
Wer hat Recht auf Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Steuervorteil, der Arbeitnehmern in Deutschland zusteht. Für die Erstattung der Arbeitnehmersparzulage müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Arbeitnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und darf maximal 65 Jahre alt sein. Zum anderen muss er das deutsche sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis besitzen.
Wie lange kann man Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen?
Für die Rückwirkende Arbeitnehmersparzulage kann man bis zu 4 Jahre nach dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres beantragen, in dem die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt waren.