Zum Hauptinhalt springen
 / Ratgeber / Lexikon / Abgeschlossenheitsbescheinigung
Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, die bestätigt, dass eine Wohneinheit baulich von anderen Einheiten getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.