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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das bedeutet, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen haben.

Warum ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wichtig?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist wichtig, weil sie bestätigt, dass die Wohnungen im Haus rechtlich und baulich getrennt sind. Dies ist für den Eigentümer und potentielle Käufer von Bedeutung, da es den rechtlichen Rahmen für das Wohnungseigentum festlegt.

Wer stellt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Bauaufsichtsamt ausgestellt. Es ist für die Überwachung und Genehmigung von Bauprojekten zuständig und prüft, ob die Wohnungen den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechen.

Anforderungen an die Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Die Wohnungen müssen baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sein
  • Die Wohnungen müssen über einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen verfügen
  • Die Wohnungen müssen den geltenden baurechtlichen Vorschriften entsprechen
  • Die Wohnungen müssen sicher, bewohnbar und nutzbar sein

Wie wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt?

Antragstellung für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wer eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel der Nachweis eines abgeschlossenen Bauvorhabens, das dem Baurecht entspricht. In der Antragstellung müssen daher alle relevanten Unterlagen wie Baupläne, Baubeschreibungen und eventuelle Genehmigungen vorgelegt werden.

Die Erstellung des Antrags selbst erfolgt in der Regel formlos und kann direkt bei der zuständigen Behörde oder bei einem Bauamt erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass in manchen Bundesländern auch eine Online-Antragstellung möglich ist. In jedem Fall ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen und Voraussetzungen zu informieren.

Überprüfung des Antrags

Nach Einreichung des Antrags wird dieser von der zuständigen Behörde überprüft. Hierbei werden die vorgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann die Überprüfung länger dauern oder es müssen Nachbesserungen vorgenommen werden.

Prüfung und Genehmigung

Sobald alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, erfolgt die eigentliche Prüfung des Antrags. Hierbei wird geprüft, ob das Bauvorhaben den baurechtlichen Anforderungen entspricht und ob eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden kann.

Ist die Prüfung positiv, erfolgt die Genehmigung durch die zuständige Behörde. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nun ausgestellt werden.

Ausstellung und Überreichung

Die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt durch die zuständige Behörde und kann direkt vor Ort oder per Post überreicht werden. Es ist wichtig, eine gültige Adresse anzugeben, um eine schnelle Überreichung sicherzustellen.

Wer benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für Eigentümer und Bauherren von Immobilien. Diese Bescheinigung belegt, dass das Gebäude oder die Wohnung alle erforderlichen baulichen Anforderungen erfüllt und somit bezugsfertig ist. Daher wird sie in der Regel bei der Übergabe einer neuen Immobilie oder bei einem Verkauf benötigt.

Auch bei einer Modernisierung oder Renovierung von Gebäuden ist es oft erforderlich, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen, um nachzuweisen, dass die Arbeiten gemäß den geltenden Bauvorschriften durchgeführt wurden. Auch bei Baumaßnahmen, die einer Baugenehmigung unterliegen, ist es häufig erforderlich, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu besitzen.

In manchen Bundesländern ist es sogar verpflichtend, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu besitzen, bevor eine Immobilie bezogen werden darf. Daher ist es wichtig zu überprüfen, ob die Bescheinigung für das jeweilige Bundesland und die konkrete Situation erforderlich ist und ggf. rechtzeitig beantragt werden sollte.

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