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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Ausfallbürgschaft

Was bedeutet Ausfallbürgschaft?

Eine Ausfallbürgschaft ist eine Absicherung, die ein Kreditinstitut oder eine Versicherung einem Kreditnehmer gewährt, um einen Kredit gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Im Falle eines Zahlungsausfalls übernimmt die Bürgschaftsbank oder die Versicherung die Zahlung des ausstehenden Betrags an den Kreditgeber. Es handelt sich dabei um eine Art Kreditsicherheit, die besonders für Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmen interessant ist.

Arten von Ausfallbürgschaften

Es gibt verschiedene Arten von Ausfallbürgschaften, die je nach Bedarf und Zweck des Kredits unterschiedlich eingesetzt werden können. Im Folgenden werden die drei gängigsten Arten von Ausfallbürgschaften vorgestellt.

Bankbürgschaft

Die Bankbürgschaft wird von Kreditinstituten angeboten. Hierbei übernimmt die Bürgschaftsbank oder eine andere Bank die Haftung für den Kreditnehmer, falls dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Bankbürgschaft wird meistens für Handwerker, Bauunternehmen und andere Dienstleister eingesetzt, die in der Regel eine Anzahlung vom Kunden erhalten.

Kautionsversicherung

Eine Kautionsversicherung ist eine spezielle Form der Ausfallbürgschaft, die von Versicherungen angeboten wird. Sie sichert den Kreditnehmer gegen den Verlust von geleisteten Vorauszahlungen oder geleisteten Sicherheiten ab. Eine Kautionsversicherung ist vor allem für Unternehmen interessant, die im Bau- oder Handelsbereich tätig sind.

Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung ist eine weitere Form der Ausfallbürgschaft, die von Versicherungen angeboten wird. Hierbei übernimmt die Versicherung die Haftung für den Kreditnehmer, falls dieser seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Bürgschaftsversicherung wird vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eingesetzt, um einen Kredit zu erhalten oder um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.

Voraussetzungen für eine Ausfallbürgschaft

Bevor eine Ausfallbürgschaft gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Voraussetzungen für eine Ausfallbürgschaft erläutert.

  • Bonität: Eine gute Bonität ist die Grundvoraussetzung für eine Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbank oder die Versicherung prüfen vor der Gewährung einer Bürgschaft die Bonität des Kreditnehmers. Eine positive Bonitätsprüfung ist unerlässlich für eine Ausfallbürgschaft.
  • Sicherheiten: Neben der Bonität muss der Kreditnehmer auch bestimmte Sicherheiten stellen. Diese dienen als Absicherung für die Bürgschaftsbank oder die Versicherung. Zu den möglichen Sicherheiten gehören beispielsweise Grundstücke, Immobilien oder Maschinen.
  • Verwendungszweck: Die Ausfallbürgschaft kann nur für bestimmte Zwecke gewährt werden. Meistens wird sie für Investitionen oder zur Finanzierung von Betriebsmitteln eingesetzt. Der Verwendungszweck muss daher klar definiert sein, um eine Ausfallbürgschaft zu erhalten.

Vorteile und Nachteile einer Ausfallbürgschaft

VorteileNachteile
Erhöhte Kreditwürdigkeit: Eine Ausfallbürgschaft erhöht die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und erleichtert somit die Kreditaufnahme.Kosten: Eine Ausfallbürgschaft ist mit Kosten verbunden. Diese setzen sich aus einer einmaligen Bearbeitungsgebühr sowie einer jährlichen Gebühr zusammen.
Günstigere Konditionen: Durch eine Ausfallbürgschaft können günstigere Konditionen für den Kreditnehmer erzielt werden.Begrenzter Einsatzbereich: Die Ausfallbürgschaft kann nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden und ist daher nicht für jeden Kreditnehmer geeignet.
Schnelle Kreditzusage: Die Kreditzusage erfolgt bei einer Ausfallbürgschaft in der Regel schneller als bei anderen Kreditsicherheiten.Haftungsrisiko: Im Falle eines Zahlungsausfalls haftet die Bürgschaftsbank oder die Versicherung für den Kreditnehmer. Es ist daher wichtig zu beachten, dass eine Ausfallbürgschaft kein vollständiger Schutz gegen Zahlungsausfälle ist.

Ausfallbürgschaft beantragen

Um eine Ausfallbürgschaft zu beantragen, müssen bestimmte Schritte durchlaufen werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte erläutert.

  • Bonitätsprüfung: Vor der Beantragung einer Ausfallbürgschaft erfolgt eine Bonitätsprüfung durch die Bürgschaftsbank oder die Versicherung.
  • Sicherheiten stellen: Der Kreditnehmer muss bestimmte Sicherheiten stellen, um eine Ausfallbürgschaft zu erhalten.
  • Antrag stellen: Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung und Stellung von Sicherheiten kann der Antrag auf Ausfallbürgschaft gestellt werden.
  • Entscheidung: Die Bürgschaftsbank oder die Versicherung entscheidet nach Prüfung des Antrags, ob eine Ausfallbürgschaft gewährt wird.

Alternativen

Es gibt auch Alternativen zur Ausfallbürgschaft, die von Kreditinstituten oder Versicherungen angeboten werden. Im Folgenden werden zwei gängige Alternativen vorgestellt.

  • Sicherungsübereignung: Bei der Sicherungsübereignung werden bestimmte Vermögenswerte, wie beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge, an die Bank oder das Kreditinstitut übereignet. Im Falle eines Zahlungsausfalls kann die Bank die Vermögenswerte verwerten und somit den Kreditbetrag zurückfordern.
  • Factoring: Beim Factoring verkauft der Kreditnehmer seine Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft. Diese übernimmt das Ausfallrisiko und zahlt dem Kreditnehmer den Großteil der Forderung sofort aus.

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