Ausfallbürgschaft
Eine Ausfallbürgschaft ist eine Form der Bürgschaft, bei der Bürgende (zum Beispiel eine Bürgschaftsbank) erst dann zahlen müssen, wenn die Zwangsvollstreckung bei den Darlehensnehmenden erfolglos war. Sie dient als zusätzliche Sicherheit bei der Baufinanzierung, wenn Eigenkapital oder andere Sicherheiten fehlen.