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Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und jetzt?

Nach vielen Diskussionen und Abstimmungsrunden wurde am Freitag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Volksmund auch als Heizungsgesetz bekannt – im Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz liefert Antworten auf einige offene Fragen.

publiziert am 18.09.2023
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Die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst

  • Zustimmung des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  • Ziel: flächendeckender, schneller Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebereich
  • Regelung ab 2024: Betrieb neu eingebauter Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie
  • Keine Austauschpflicht für bestehende Heizungen
  • Regelung zunächst nur für Neubauten
  • Kostenübernahme von bis zu 70% durch den Staat unter bestimmten Bedingungen

Das bedeutet konkret

  • Kein Zwang, eine aktuelle Gas- oder Öl-Heizung auszubauen
  • Übergangszeit von fünf Jahren
  • Dreh- und Angelpunkt: kommunale Wärmeplanung (z.B. Ausbau des Fernwärmenetzwerks)
  • Viel Raum für Förderung: Zusicherung von staatlicher Unterstützung bei klimafreundlichen Investitionen

Tipp für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer

Eigentümerinnen und Eigentümer haben jetzt die Sicherheit, Ruhe bewahren zu dürfen. Durch das Gesetz gibt es keine Eingriffe in das private Eigentum oder Verbote. Funktionierende Gas- und Ölheizungen müssen nicht ausgebaut werden, sogar eine Reparatur ist möglich. Wichtig ist derzeit, die Wärmeplanung der eigenen Kommune im Auge zu behalten, um zukünftige Veränderungen optimal planen zu können.

Gut vorbereitet

Bis zum 31.12.2044 ist das Heizen mit fossilen Brennstoffen teilweise noch erlaubt. Danach dürfen Gebäude nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

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