Start / Ratgeber / News / Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und jetzt?

Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und jetzt?

Nach vielen Diskussionen und Abstimmungsrunden wurde am Freitag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Volksmund auch als Heizungsgesetz bekannt – im Bundestag verabschiedet. Das neue Gesetz liefert Antworten auf einige offene Fragen.

Publiziert am 18.09.2023
Artikel teilen:

Die wichtigsten Fakten kurz zusammengefasst

  • Zustimmung des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  • Ziel: flächendeckender, schneller Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebereich
  • Regelung ab 2024: Betrieb neu eingebauter Heizungen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie
  • Keine Austauschpflicht für bestehende Heizungen
  • Regelung zunächst nur für Neubauten
  • Kostenübernahme von bis zu 70% durch den Staat unter bestimmten Bedingungen

Das bedeutet konkret

  • Kein Zwang, eine aktuelle Gas- oder Öl-Heizung auszubauen
  • Übergangszeit von fünf Jahren
  • Dreh- und Angelpunkt: kommunale Wärmeplanung (z.B. Ausbau des Fernwärmenetzwerks)
  • Viel Raum für Förderung: Zusicherung von staatlicher Unterstützung bei klimafreundlichen Investitionen

Tipp für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer

Eigentümerinnen und Eigentümer haben jetzt die Sicherheit, Ruhe bewahren zu dürfen. Durch das Gesetz gibt es keine Eingriffe in das private Eigentum oder Verbote. Funktionierende Gas- und Ölheizungen müssen nicht ausgebaut werden, sogar eine Reparatur ist möglich. Wichtig ist derzeit, die Wärmeplanung der eigenen Kommune im Auge zu behalten, um zukünftige Veränderungen optimal planen zu können.

Gut vorbereitet

Bis zum 31.12.2044 ist das Heizen mit fossilen Brennstoffen teilweise noch erlaubt. Danach dürfen Gebäude nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Weitere News

Seitwärtstrend bei den Bauzinsen setzt sich fort

16.09.2023

Beim Baugeld werden weiterhin Seitwärtsbewegungen erwartet. Der aktuelle Zinsbericht von Interhyp zeigt, dass die Zinsen für Immobiliendarlehen stabil zwischen 3,75% und 4% liegen....

Preis beim Immobilienkauf: Spätere Minderung schwierig

15.09.2023

Zu den sogenannten Gewährleistungsrechten beim Immobilienkauf zählt auch die Minderung. In der Praxis ist diese allerdings in fast allen Kaufverträgen zugunsten der Verkäuferseite ...

Zahl der Immobilien mit Millionenwert innerhalb von fünf Jahren verdoppelt

14.09.2023

Eine Untersuchung des Immobilienportals ImmoScout24 zeigt, dass im Jahr 2023 gibt mehr als doppelt so viele Immobilien in Deutschland für einen Kaufpreis von mindestens einer Milli...

Von Anfang an gut beraten bei Interhyp

Kontaktieren Sie uns bei allen Fragen rund um die Baufinanzierung.
Kundenservice Interhyp

0800 200 15 15 15

Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr
Sa. von 9 bis 16 Uhr

Rückruf-Service