Wer den Vertrag für den Kauf oder Bau unterschrieben und die Baufinanzierung in trockenen Tüchern hat, ist dem Einzug ins eigene Zuhause schon ziemlich nahegekommen. Doch wie geht es weiter mit der Immobilienfinanzierung? Wann wird welche Summe des Darlehens ausgezahlt? Wie unterscheidet sich die Auszahlung beim Kauf einer Bestandsimmobilie von der Auszahlung beim eigenen Bauprojekt, das erst noch entsteht? Wir beantworten Ihre Fragen, wie die Finanzierung beim Kauf oder Bau genau abläuft.
Kaufen oder Bauen?
Voraussetzungen beim Immobilienkauf
Passt das gefundene Objekt, wird der Verkauf vom Notar vorbereitet. Der prüft beispielsweise, ob die Immobilie wirklich dem Verkäufer gehört oder ob es sonstige Verpflichtungen gibt. Ist das geklärt, steht dem Kauf nichts mehr im Wege.
Die Auszahlung der Nettodarlehenssumme richtet sich sowohl nach der Fälligkeit des Kaufpreises als auch nach der Eintragung der Sicherheiten. Somit wird die Finanzierungssumme erst nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars und Eintragung der Grundschuld ausgezahlt. Bis Geld fließt, dauert es also.
Da unter anderem mit längeren Bearbeitungszeiten beim zuständigen Grundbuchamt zu rechnen ist, kann eine entsprechende Bestätigung des Notars (Notarrangbestätigung) den Eintragungsnachweis der Grundschuld vorübergehend ersetzen.
Voraussetzungen beim Immobilienbau
Abhängig von den Bedingungen Ihrer Finanzierung können auf nicht abgerufene Nettodarlehensbeträge Bereitstellungszinsen anfallen. Tipp: Wer kein Bestandsobjekt kauft, sondern einen noch zu bauenden oder im Bau befindlichen Neubau, sollte bereits beim Vergleich der Immobilienfinanzierung nicht nur auf die Zinsen des Kredits achten. Es kommt nicht nur dort auf die Zahl vor dem Prozent-Zeichen an. Mindestens genauso wichtig ist es, bereits ganz zu Beginn auf sämtliche Kriterien zu achten. Einige Anbieter bieten Darlehen mit bereitstellungszinsfreien Zeiten an. Zudem unterscheiden sich die Zinsen für die Bereitstellung von Anbieter zu Anbieter. Bei hohen Bereitstellungszinsen kann jede Bauverzögerung teuer werden. Und der auf den ersten Blick beim Effektivzins günstigste Kredit muss nicht automatisch der billigste sein.
Laufen der Bau und der Kredit bereits, so gilt es, die erforderlichen Belege und Nachweise möglichst schnell nach deren Eingang bei dem finanzierenden Kreditinstitut einzureichen.
Wann fließt welches Geld?
Die genauen Teilbeträge sind in § 3 MaBV detailliert aufgeführt.
- 40 Prozent der Vertragssumme werden für den Rohbau fällig - und können nach der Abnahme abgerufen werden,
- 10 Prozent fließen bei Fenstereinbau und Verglasung,
- 8 Prozent bei Fertigstellung des Daches.