Bei der Baufinanzierung fallen Bereitstellungszinsen an, wenn das Darlehen erst nach einer gewissen Zeit abgerufen wird. Bei einem Bauprojekt beispielsweise ist es üblich, dass das Geld nicht auf einmal, sondern in Teilen abgerufen wird. Die Höhe der Bereitstellungszinsen beträgt in der Regel drei Prozent pro Jahr, die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit variiert jedoch. Das bedeutet, wer gut plant und vergleicht, kann Geld sparen. Wir zeigen Ihnen, ab wann und wie lange diese Zinsen gelten, wie sie berechnet werden und unter welchen Umständen sich Bereitstellungszinsen sogar vermeiden lassen.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
Beispiel: So wirken sich Bereitstellungszinsen und die bereitstellungszinsfreie Zeit aus
Variante 1 | Variante 2 | |
Baufinanzierungsbedarf | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Sollzinsbindung | 10 Jahre | 10 Jahre |
Bereitstellungszinsfreie Zeit | 12 Monate | 3 Monate |
Gewünschte Auszahlung in | 9 Monate | 9 Monate |
Bereitstellungszins pro Monat | 0,25 % | 0,25 % |
Bereitstellungszins gesamt | 0 Euro | 1.500 Euro (6 x 0,25% x 100.000 Euro) |
Nettofinanzierungsbedarf | 100.000 Euro | 101.500 Euro |
Zinssatz. p.a. | 2,80 % | 2,70 % |
Rate mtl. | 570 Euro | 570 Euro |
Zinskosten im Laufe der Zinsbindung | 21.839,23 Euro | 20.933,05 Euro |
Mehrkosten | 906,18 Euro mehr an laufenden Zinskosten | 1.500 Euro an Bereitstellungszinsen |
Ab wann gelten sie?
Die Berechnung der Bereitstellungszinsen erfolgt bei Immobilienkrediten in der Regel von Teilauszahlung zu Teilauszahlung. Da sich der noch bei der Bank verbliebene Darlehensbetrag nach jeder Auszahlung reduziert, wird neu gerechnet. Meist beläuft sich der Zinssatz auf etwa drei Prozent des noch nicht abgerufenen Kredits und wird monatlich abgerufen.
Bei der Berechnung der Höhe der Bereitstellungszinsen wird also nur der Kreditbetrag herangezogen, der noch nicht abgerufen wurde und nur die Restmonate.
In diesem Beispiel sind zwei Varianten aufgeführt. Sie unterscheiden sich lediglich darin, dass bei Alternative 1 das Darlehen auf einmal nach neun Monaten abgerufen wird. Alternative 2 stückelt es in zwei Teilauszahlungen zu je 50.000 Euro. Einmal nach neun Monaten und die zweite Tranche nach zwölf Monaten. In diesem Fall müssen zweimal Bereitstellungszinsen auf unterschiedliche Summen gezahlt werden. Die Zinskosten erhöhen sich damit um 375 Euro.
Alternative 1 | Alternative 2 | |
Baufinanzierungsbedarf | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Bereitstellungszins | 3 % | 3 % |
Bereitstellungszinsfreie Zeit | 3 Monate | 3 Monate |
Gewünschte Auszahlung in | 9 Monaten | 9 und 12 Monaten |
Bereitstellungszins p. M. | 0,25 % | 0,25 % |
Bereitstellungszinsfreie Zeit 1.-3. Monat | 0 Euro | 0 Euro |
Bereitstellungszins 1 Teil fällig nach 9 Monaten | 100.000 x 0,25 = 250 Euro / Monat x 6 = 1500 Euro | 100.000 x 0,25 = 250 Euro / Monat x 6 = 1500 Euro |
2 Teil fällig nach 12 Monaten | abgeschlossen | 50.000 x 0,25 = 125 Euro / Monat x 3 = 375 Euro |
Bereitstellungszins gesamt | Monat 1-3: 0 Euro Monat 4-9: 1.500 Euro | Monat 1-3: 0 Euro Monat:4-6: 1500 Euro Monat: 7-9: 375 Euro |
Wie lange müssen sie bezahlt werden?
Wie können Bereitstellungszinsen vermieden werden?
- Möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit verhandeln: Banken bieten in der Regel Zeiträume von wenigen Monaten bis zu einem Jahr und teilweise sogar noch länger an.
- Darlehen nach bereitstellungszinsfreien Zeiten staffeln: Wenn Sie Darlehen von verschiedenen Banken haben, rufen Sie das Geld zuerst von dem Kreditinstitut ab, bei dem die bereitstellungszinsfreie Zeit am kürzesten ist.
- Einsatz von Fremdkapital vor Eigenkapital verhandeln: Unter Umständen gelingt das, dann können Sie erst das Geld einsetzen, bei dem die bereitstellungszinsfreie Zeit am kürzesten ist.
- Bauzeit möglichst kurzhalten: Beispielsweise, wenn Sie sich für ein Fertighaus entscheiden, ein sehr zuverlässiges Bauunternehmen an der Hand haben und durch den Einsatz von Eigenleistung.
- Vertragliche Absicherung gegen Verzögerungen am Bau: In manchen Fällen muss dann der Bauträger für die durch die Verzögerung entstandenen Bereitstellungszinsen aufkommen. Dafür muss aber ein fester Termin zur Fertigstellung oder zur Umsetzung einzelner Bauschritte im Bauvertrag vereinbart sein.
- Gesamte Darlehenssumme sofort abrufen. In diesem Fall ist nur der im Vertrag festgelegte Zins fällig.