Gespräch BAFA-Förderung

BAFA-Förderung

Biomasse, Wärmepumpe, Gas-Hybridheizung - wer seine Heizung fit fürs Klima machen will, hat viele Möglichkeiten, auf Öl zu verzichten. Den Umstieg erleichtern staatliche Förderungen. Ein wichtiger Teil davon: Die attraktiven Förderungen von Einzelmaßnahmen, die beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.

Jan Gerke
von Jan Gerke  in München, aktualisiert 23.02.2024
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Was ist eine BAFA-Förderung?

Die BAFA-Förderung ist ein Zuschuss, mit dem Einzelmaßnahmen gefördert werden, die für energieeffizientere Gebäude sorgen. Dazu gehört der Austausch der Ölheizung genauso wie Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Hintergrund ist, dass die Haushalte in Deutschland mehr als ein Drittel der Energie für Heizung und Warmwasser verbrauchen. Dafür nutzen sie hauptsächlich Erdgas und Mineralöl, gefolgt von erneuerbaren Energien und Fernwärme. Das will die Bundesregierung ändern und hat als Ziel ausgegeben, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren. Die Förderungen können beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.

BEG bündelt BAFA-Förderung und KfW-Kredit

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Seit Anfang 2021 gibt es die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), in der die energetische Gebäudeförderung als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 aufgeht. Gebündelt werden darin das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW mit den Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (EBS), das Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien" durch das BAFA, sowie das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE), das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Künftig soll ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
Immobilieneigentümer - Selbstnutzende und Kapitalanleger - können also Geld in Form eines Steuerbonus vom Finanzamt oder als Zuschuss über die BEG erhalten. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Heizung, Dämmung oder neue Fenster - werden die Zuschüsse beim BAFA beantragt. Wenn Sie den Energieeffizienzstandard Ihrer gesamten Immobilie erhöhen wollen, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen zinsgünstigen Kredit der KfW. Hinweis: KfW-Kredit und der Zuschuss der BAFA können nicht miteinander kombiniert werden.
Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen können beim BAFA beantragt werden. Kreditförderungen für eine Vollsanierung beziehungsweise für klimafreundliche Neubauten (BEG WG und BEG NWG) erhalten Sie bei der KfW. Der "EBS-Zuschuss Brennstoffzelle", bei dem es um den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen geht, die neben Strom auch Wärme erzeugen, wird neben der BEG auch weiterhin als eigenständige Förderung bestehen bleiben.
BEG bündelt ab 2021 BAFA-Förderung und KfW-Kredit

iSFP-Bonus erhöht den Fördersatz

Der iSFP-Bonus kommt dann zum Tragen, wenn eine Einzelmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm für Energieberatung für Wohngebäude geförderten "individuellen Sanierungsfahrplanes" (iSFP) ist und dieses innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren umgesetzt wird. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für die jeweilige Maßnahme. Zudem ist der iSFP notwendig, damit sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro erhöhen. Ohne iSFP sind es lediglich 30.000 Euro.

Was wird gefördert?

Das BAFA fördert energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung sowie die Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen eines Energieeffizienz-Experten
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz des Hauses nach der Sanierung ist, desto üppiger die Förderung. Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 %. Anträge für eine Förderung müssen vor Beginn der Maßnahmen beim BAFA gestellt werden.
Für die neue Heizung oder eine andere Einzelmaßnahme gilt eine Obergrenze von 90.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, die bei den förderfähigen Kosten nicht überschrittenen werden darf. Davon sind 30.000 Euro förderfähige Kosten für den Heizungstausch und 60.000 für weitere Sanierungsmaßnahmen. Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Entscheidend ist, dass tatsächlich eine energetische Verbesserung erzielt wird. Es wird daher auch mit verstärkten Kontrollen vor Ort gerechnet.
Diese Maßnahmen sind im Zuge der BEG EM förderfähig:
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: (z.B. Fassaden oder Dachdämmung, neue Fenster, neue Haustür): 15 % Förderung, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
  • Anlagentechnik außer Heizung: (z.B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen): 15 %, Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): mindestens 10 % bis maximal 40 %, Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude
  • Heizungsoptimierung: 15 %, Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro brutto, als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Für Heizungsaustausch bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten der Energieeffizienz-Expertenliste: 50 %, maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten; insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid
Maßnahme EE-Experte notwendigBAFA-Zuschussmax. Fördersatz
GebäudehülleJa15 %
(5 % iSFP-Bonus möglich)
20 %
Anlagentechnik (außer Heizung)Ja15 %
(5 % iSFP-Bonus möglich)
20 %
Heizungsanlagen
SolarkollektoranlagenNein25 %
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
35 %
Biomasse Nein10 %
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
20 %
Wärmepumpen Nein25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequellen dienen)
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
40 %
stationäre BrennstoffzellenheizungenNein25 %
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
35 %
Innovative Heizanlagen auf Basis erneuerbarer EnergienNein25 %
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
35 %
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse)Ja30 %30 %
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast)Ja25 %25 %
Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (mit max. 75 % Biomasse)Ja20 %20 %
Anschluss an ein GebäudenetzNein25 %
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
35 %
Anschluss an ein WärmenetzNein30 %
+ 10 % Heizungstausch-Bonus möglich
40 %
HeizungsoptimierungNein15 % (5 % iSFP-Bonus möglich)20 %

Wichtig ist:

Die Höhe der Förderung hängt vom Angebot des Handwerkers ab. Ist dieses zu niedrig, lassen sich die Zuschüsse später nicht mehr nach oben korrigieren. Daher unbedingt darauf achten, eine möglichst genaue Kostenschätzung erstellen zu lassen beziehungsweise die Kalkulation durchaus großzügiger zu gestalten.

Solarthermieanlagen

Gefördert werden Planung, Installation und Erweiterung einer Solarthermieanlage oder ihre Optimierung. Die Solarthermieanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
  • Anlagen dienen der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz
  • europäisches Zertifizierungszeichen Solar Keymark
  • Prüfbericht eines akkreditierten Prüfinstitutes
  • jährlicher Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/qm
Nicht förderfähig sind Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z. B. Schwimmbadabsorber).
Solarthermieanlagen bei Bestandsimmobilien
Mindest-Bruttokollektorfläche für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:
  • Flachkollektoren: 9 qm
  • Vakuumröhrenkollektoren: 7 qm
  • Luftkollektoren: keine Mindestfläche
Mindest-Pufferspeichervolumen für Anlagen zur Raumheizung oder Kälteerzeugung:
  • Flachkollektoren: 40 Liter/qm Kollektorfläche
  • Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter/qm Kollektorfläche
  • Luftkollektoren: kein Pufferspeicher erforderlich
Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung müssen mindestens drei Quadratmeter Bruttokollektorfläche und 200 Liter Pufferspeichervolumen haben.

Solarthermieanlagen im Neubau

Anlagen im Neubau müssen mindestens 20 qm Bruttokollektorfläche aufweisen sowie das entsprechende Pufferspeichervolumen je nach Kollektorart.
Für den Neubau gelten noch weitere Voraussetzungen:
  • Wohngebäude müssen mindestens drei Wohneinheiten haben.
  • Nichtwohngebäude müssen mindestens 500 qm beheizbare Nutzfläche haben.
  • Mischformen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich.
oder
  • Es muss sich um ein Solaraktivhaus handeln, d.h. der solare Deckungsgrad anhand einer Simulationberechnung muss mindestens 50 % betragen. Der Deckungsgrad, auch Deckungsrate genannt, gibt an, wie hoch der Anteil der Energie ist, der durch die Solaranlage erzeugt wird.
Art der Anlage Anlagengröße in qm BAFABasisförderung im Gebäudebestand BAFA-Innovationsförderung

Warmwasser




3 bis 10 qm

11 bis 40 qm

20 bis 100 qm
500 Euro

50 Euro/qm





  • 100 Euro/qm im Gebäudebestand
  • 75 Euro/qm im Neubau
Warmwasser und Heizungsunterstützung; solare Kälteerzeugung
oder Zuführung ins Wärmenetz
bis 14 qm

15 bis 40 qm
2000 Euro

140 Euro/qm




  • 200 Euro/qm im Gebäudebestand
  • 150 Euro/qm im Neubau
Wärme- oder Kälteerzeugung
(alternativ zur Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen); als ertragsabhängige Förderung
  20 bis 100 qm:
0,45 Euro = jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren

Biomasseanlagen

Gefördert wird die Installation von Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel ab fünf kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.
Die entsprechende Förderung von 35 % gilt für die Installation folgender Anlagen:
  • Pellet-/ Hackschnitzelkessel
  • wasserführende Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombikessel (Pellets/Hackschnitzel und Scheitholz)
  • sehr emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Nachrüstung mit Bauteilen zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung (nicht gefördert werden Fliehkraftabscheider wie Zyklone oder Multizyklone)
Wer bei einem Ölkesseltausch eine Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr 45 % der Investitionskosten, sondern 50 %. Denn seit 2021 gibt es für Biomasseheizungen einen Innovationsbonus von 5 %, wenn die Feinstaubemissionen der Anlage unter 2,5 Milligramm pro Kubikmeter liegt. Und, was für den Verbrauch auch wichtig ist, auf Pellets wie auch auf alle anderen Holzbrennstoffe entfällt keine CO2-Steuer.

Wärmepumpen

Wärmepumpen funktionieren ohne Verbrennungsprozess und haben damit auch keinen direkten CO2-Ausstoß. Sie brauchen aber Strom. Sie entziehen dem Boden oder der Luft Energie und je niedriger der Temperaturunterschied zwischen der Umweltwärmequelle und dem Heizsystem ist, desto günstiger ist der Verbrauch von Antrieb und Pumpe. Der Stromverbrauch für eine Leistung von 10.000 kWh pro Jahr liegt je nach Art der Wärmepumpe zwischen 2.000 kWh und 4.000 kWh.
Voraussetzung für die BAFA-Förderung:
  • mindestens ein Wärmemengen- und ein Stromzähler zur Messung und Bewertung der Effizienz
  • bestimmte Jahresarbeitszahlen (JAZ), abhängig von der Art der Wärmepumpe
  • zugelassene Heizgeräte (Altbau; Sanierung)
  • hydraulischer Abgleich (im Bestandsgebäude)
  • bei Sonderbohrungen von Erdwärmepumpen eine DVGW-Zertifizierung der Bohrfirma
  • spezielle JAZ oder verbesserte Systemeffizienz im Neubau
  • Flächenheizsysteme im Neubau
  • Qualitätscheck der Wärmepumpenanlage nach einem Jahr
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen greift weitgehend für die Kosten, die mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage anfallen. Dazu gehören auch die Demontage und die Entsorgung der Altanlage oder der Einbau neuer Heizflächen.
Kleinere Wärmepumpenanlagen bis 100 kW in Privathaushalten erhalten eine BAFA-Förderung mit Investitionszuschüssen von bis zu 11.000 Euro für den Austausch einer alten Heizung gegen eine effiziente Wärmepumpe oder den Einsatz einer hocheffizienten Wärmepumpe im Neubau.

Hybridheizungen und EE-Hybride

Eine Hybridheizung kombiniert verschiedene Wärmeerzeuger. Meist werden Öl- oder Gasheizungen mit regenerativen Energien wie Holz, Umweltwärme oder Solarenergie verknüpft. Werden zwei Heizsysteme innerhalb eines Gebäudes genutzt, spricht man von einer "bivalenten Heizung".
Bei der BAFA-Förderung für Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride) werden zwei Technologie-Komponenten aus dem Bereich erneuerbare Energien wie Solar, Biomasse oder Wärmepumpe über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik verknüpft.
  • Bei der Kombination einer Gas- oder Öl-Hybridheizungen gibt die BEG EM eine Förderquote von 20 % vor. Wird hierbei eine Ölheizung ausgetauscht, erhöht sich die Förderung um weitere 10 %.
  • Bei einer Kombination von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien (EE Hybridheizungen) gibt es sogar bis zu 25 %. Wird eine Ölheizung durch eine Hybridheizung ausgetauscht, kommen zusätzlich 10 % oben drauf.

Gas-Brennwertheizungen

Bei einem Gas-Brennwertkessel kann im Zeitraum von zwei Jahren eine Wärmepumpe, eine solarthermische Anlage oder einen Biomassekessel nachgerüstet werden. Die Gasheizung muss aber ab Einbau bereits "renewable ready" sein, also über die Steuerungs- und Regelungstechnik einer Hybrid-Heizung verfügen. Bindet die Heizung von Anfang an erneuerbare Energien ein und ist somit als Hybrid-Heizung voll funktionsfähig, liegt der Fördersatz des BAFA höher.
Voraussetzungen für BAFA-Förderung:
  • hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Anteil des Heizsystems ist vorhanden oder kann installiert werden
  • Konzept für die geplante Nutzung erneuerbarer Energien mit Planung vom Fachunternehmer
  • thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers (mind. 25 % der Heizlast)
  • Pufferspeicher für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien
Der Einbau eines regenerativen Wärmeerzeugers (z.B. Solarthermie, Wärmepumpe oder Pelletofen mit Wassertasche) muss innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der Heizung nachgewiesen werden.

Fernwärme

Fernwärme bedeutet für den Verbraucher, dass er keine eigene Heizanlage im Gebäude hat, sondern seine Energie von einem Fernwärmeanbieter bezieht. Eine Förderung bei Fernwärme ist eher die Ausnahme. Denn nur der Eigentümer der Wärmeübergabestation kann einen Antrag stellen und das ist in der Regel der Betreiber des Fernwärmenetzes.

Austauschprämie für Ölheizungen

Für den Austausch einer Ölheizung als Einzelmaßnahme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend erforderlich. Für den Antrag auf Förderung reicht die Erklärung des Fachunternehmers. Dieser bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus und die voraussichtlichen Kosten.
Wer für seine neue Heizung eine Förderung beantragen will, kann mit der sogenannten Öl-Austauschprämie einen Bonus von 10 % oben draufbekommen.
Wird die Ölheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien getauscht, sind bis zu 35 % Förderung möglich.

Welche Rolle spielen Energieberater bei der BAFA-Förderung?

Die Energieeffizienz-Experten spielen eine wichtige Rolle. Wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder am Gebäudenetz vornehmen möchten, muss Sie sie einbinden. Eine Ausnahme sind Einzelmaßnahmen an Wärmeerzeugern oder zur Heizungsoptimierung, hier reicht die Erklärung eines Fachunternehmers. Wer einen Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung einen Energieeffizienz-Experten beauftragt, wird mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Wer sich erst einmal allgemein über das Thema Energieeffizienz informieren will, kann sich an die kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentralen wenden, dort werden in einem halbstündigen Gespräch die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Förderung aufgezeigt und das Verfahren erläutert. Wer die Energieberatung als BAFA-geförderte Maßnahme in Anspruch nehmen will, wendet sich an einen zertifizierten Energieberater.
Im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten zusätzlich vom BAFA gefördert. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Größe der Immobilie ab:
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
So läuft eine Energieberatung ab:
Die Energieberatung findet vor Ort statt und soll dabei unterstützen, die Energieeffizienz des Wohngebäudes zu verbessern. Der Energieberater untersucht dabei den energetischen Zustand des Gebäudes und erstellt auf dieser Grundlage ein individuelles Sanierungskonzept mit möglichen Maßnahmen, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel infrage kommen. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen. Auf Wunsch erstellt er auch ein energetisches Sanierungskonzept (z.B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans, iSFP), das aufzeigt, wie das Gebäude über einen längeren Zeitraum hinweg durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.

Kosten und Zuschüsse für die Einzelmaßnahmen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um eine Bestandsimmobilie handelt und der Bauantrag für das Wohnhaus fünf Jahre vor dem Antrag auf BAFA-Förderung gestellt wurde. Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % gefördert. Dabei liegt die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben bei 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung ist jedoch auf 20.000 Euro pro Zusage und Zuwendungsbescheid gedeckelt. Insgesamt sind bis zu 90.000 Euro an Kosten förderfähig.
Der Zuschuss geht direkt an den Energieberater. Dadurch verbilligt sich die Beratung für den Kunden, denn der Energieberater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinen Beratungshonorar zu verrechnen und einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen. Er ist es auch, der die Energieberatung als Einzelmaßnahme bei der BAFA beantragt.

Wer stellt den Antrag auf BAFA-Förderung?

Sie können den Antrag selbst stellen, Sie können aber auch andere für das Verfahren bevollmächtigen. Neben dem oben bereits genannten Energieeffizienz-Experten können auch Handwerker oder Personen Ihres Vertrauens beziehungsweise Bauunternehmer mit dem BAFA kommunizieren. Aber beachten Sie, dass die BAFA ausschließlich mit dem Bevollmächtigten Kontakt hält.
Für die Förderung berechtigt sind
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Steuerbonus statt BAFA-Förderung

Seit Januar 2020 gibt es mit dem Steuerbonus für die Sanierung ein neues Förderprodukt für energetische Modernisierungen. Wer sein Wohnhaus selbst nutzt, kann damit 20 % der anfallenden Kosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre steuerlich geltend machen. Anrechenbar sind nicht nur Ausgaben für die neue Heizung. Auch für Dämmarbeiten oder den Austausch von Fenstern und Türen gibt es die neue steuerliche Förderung. Das gilt zumindest dann, wenn das Haus bei der Sanierung mindestens zehn Jahre alt ist. Um den Steuerbonus zu nutzen, geben Hausbesitzer die entsprechenden Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung an.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag für eine BAFA Förderung ist relativ unkompliziert. Wichtig ist, den Förderantrag noch vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen und Baubegleitung muss nur ein einziger Antrag auf Zuschuss gestellt werden, auch dann, wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Der Fahrplan für die Antragstellung:
  • Energieeffizienz-Experten hinzuziehen
  • Kostenvoranschlag für Maßnahmen einholen
  • Investitionshöhe berechnen
  • Zuschuss beantragen
  • elektronische Bestätigung über den Eingang des Antrags abwarten und Maßnahme starten
  • Zuwendungsbescheid bestätigt Bewilligung des Antrag
  • Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umsetzen (Bewilligungszeitraum)

Antrag vor Erteilung des Auftrags

Alle Anträge für eine Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens beim BAFA gestellt werden. Das heißt, vor Antragstellung darf noch kein Auftrag erteilt sein, die Angebote dürfen sehr wohl eingeholt und Planungsleistungen erbracht werden. Die anschließenden Arbeiten müssen von Fachleuten ausgeführt werden, und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist zwingend.
Prozess Beantragung bis Auszahlung BAFA-Förderung

Bearbeitung

Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitungszeit von Zuschuss-Anträgen beim BAFA derzeit mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bewilligungszeitraum

Eine Zuschussförderung wird nur befristet zugesagt. Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab Zugang der Zusage des Zuwendungsbescheids (Bewilligungszeitraum). Die Befristung kann aber auf begründeten Antrag um maximal 24 Monate verlängert werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der ursprünglichen Frist vom Antragsteller aus Gründen nicht umgesetzt werden konnte, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat.
Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt damit 48 Monate. Spätestens sechs Monate nach Ablauf dieser Bewilligungsfrist, also nach spätestens 54 Monaten, muss die erfolgte Umsetzung der Maßnahme nachgewiesen sein.

Vorfinanzierung

Wichtig bei der Finanzplanung: Die Investitionssumme muss zunächst selbst gestemmt werden, der Zuschuss fließt erst nach Abschluss der Bauarbeiten.

Nachweis

Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums will das BAFA Details über die entstandenen Kosten sehen. Das geht über ein spezielles Online-Formular ("Verwendungsnachweis"). Folgende Dokumente sind einzureichen:
  • Nachweis der Ausgaben (Rechnungen, tabellarische Übersicht über die Ausgaben)
  • Fachunternehmererklärung des beauftragten Handwerksbetriebs
  • Verwendungsnachweisformular (auf der Website des BAFA)
  • Formular zur Bestätigung des Wahrheitsgehalts der Angaben
  • technischer Projektnachweis (TBP) des Energieeffizienz-Experten

Das Wichtigste auf einen Blick

Mit der BAFA-Förderung werden seit Anfang 2021 Einzelmaßnahmen gefördert, mit denen das Wohnhaus energieeffizienter wird. Das können der Austausch der Ölheizung oder eine Maßnahme zur Dämmung sein, aber auch ein ganzer Fahrplan hin zum Energieeffizienzhaus.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, und der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie einen Auftrag für die Maßnahme erteilen. Mit 50 % wird die eingehende Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine -Expertin gefördert, die auf Wunsch einen Fahrplan für einzelne Modernisierungsmaßnahmen erstellt. Pro Wohneinheit können maximal 60.000 Euro als förderfähige Kosten geltend gemacht werden.
Die Förderungen werden beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt.

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