Abnahmeverpflichtung
Die Abnahmeverpflichtung bezeichnet die vertragliche Pflicht der Kreditnehmenden, ein zugesagtes Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist tatsächlich abzurufen. Bei Nichtabnahme kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Besonders relevant bei Forward-Darlehen.