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Lexikon mit Fachbegriffen zu Baufinanzierung und Immobilien

Abnahmeverpflichtung

Die Abnahmeverpflichtung bezeichnet die vertragliche Pflicht der Kreditnehmenden, ein zugesagtes Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist tatsächlich abzurufen. Bei Nichtabnahme kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Besonders relevant bei Forward-Darlehen.