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Grundsteuerreform: Baden-Württemberg bringt eigenes Gesetz auf den Weg

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein eigenes Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht. Über die Höhe der Steuer entscheiden letztlich aber weiterhin die Gemeinden, denen die Steuer zugutekommt.

Publiziert am 20.08.2020
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Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland ein eigenes Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht. Über die Höhe der Steuer entscheiden letztlich aber weiterhin die Gemeinden, denen die Steuer zugutekommt.
Zukünftig sollen in Baden-Württemberg nur noch Grundstücksfläche und Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer dienen.

Zukünftig sollen in Baden-Württemberg nur noch Grundstücksfläche und Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer dienen.

(München, 20. August 2020) "Als erstes Bundesland haben wir uns dafür entschieden, komplett vom Bundesrecht abzuweichen und einen ganz eigenen Weg zu gehen", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Entwurf der Landesregierung, der jetzt zur Anhörung freigegeben wurde. Möglich macht diese Vorgehensweise die Öffnungsklausel des im vergangenen Jahr verabschiedeten Bundesgesetzes zur Grundsteuerreform. Auf Basis dieser Klausel kann jedes Bundesland ein eigenes Gesetz beschließen.

Das Bundesmodell ist äußerst komplex, denn es fließen der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter in die Berechnung der Grundsteuer mit ein. Baden-Württemberg will künftig nur die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage zugrundelegen. Die beiden Werte werden miteinander multipliziert, und durch Anwendung der Steuermesszahl wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude sollen bei der Steuermesszahl von einem Abschlag profitieren. Den Grundsteuermessbetrag wiederum multipliziert jede einzelne Gemeinde mit ihrem jeweiligen Hebesatz. Je höher der Hebesatz, desto höher die Grundsteuer.

Mit dem Gesetzesentwurf will die baden-württembergische Landesregierung auch den Neubau von Wohnungen auf bisher unbebauten Grundstücken fördern. Denn die Grundsteuer wird nach diesem Modell unabhängig von der Gebäudefläche erhoben. Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA begrüßt das Gesetzesvorhaben, weil es nur wenige Berechnungsfaktoren beinhalte. Die Verwendung der Bodenrichtwerte berge jedoch "insbesondere in Metropolregionen die Gefahr dynamischer Steigerungen", heißt es dazu in einer Mitteilung. Scharfe Kritik am Gesetzesentwurf kommt vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Werde das Konzept umgesetzt, zahlten künftig die Besitzer eines kleinen Häuschens genauso viel Grundsteuer wie die Besitzer einer großzügigen Villa auf einem Grundstück gleicher Größe in gleicher Lage. Zudem bezweifelt der Steuerzahlerbund, dass die Gemeinden sich bei der Gestaltung der Hebesätze so verhalten, dass keine Mehrbelastung für die Immobilienbesitzer entstehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Ländern bis Ende 2024 Zeit gegeben, die Grundsteuerreform umzusetzen.

Redaktion: Joachim Hoffmann

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