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Alle Infos zum Baukindergeld auf einen Blick

Das Baukindergeld ist ausgelaufen. Bislang sollten Familien mit Kindern, die bis zum 31. März 2021 einen notariellen Kaufvertrag für ein Objekt unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben, noch bis 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen können. Jedoch sind die Mittel Anfang 2023 bereits komplett ausgeschöpft und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Author: Mike Gehrmann
von Mike Gehrmann in München, aktualisiert am 02.01.2023
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Wichtig: Fördermittel sind erschöpft

Die Fördermittel für das Baukindergeld sind erschöpft. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Laufende Anträge sind nicht betroffen. Hier sind die Zuschüsse bereits reserviert.
Bitte beachten Sie auch: In 2023 werden keine Mittel mehr bereitgestellt.

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung für Familien, die eine Immobilie kaufen oder bauen wollen.

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Das Baukindergeld 2018 wurde im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung aus Union und SPD mit dem klaren Ziel vereinbart, den Bau oder Kauf von Immobilien zu erleichtern. Damit ist das Baukindergeld gewissermaßen eine neue Eigenheimzulage, die 2006 abgeschafft wurde. Das Baukindergeld für den Erwerb einer Immobilie kann bei der KfW beantragt werden, es gelten die Bedingungen des KfW-Programms 424 (Baukindergeld).
Pro Jahr ist eine Förderung von 1.200 Euro pro Kind möglich, über zehn Jahre also 12.000 Euro. Je mehr Kinder in der Familie leben, desto höher ist die Förderung.
Der befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes ist am 31. März 2021 ausgelaufen.

Regelung seit 1. April 2021

Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 unterzeichnet haben, Ihnen im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde oder Sie bei einem nach dem jeweiligen Landesbaurecht nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben im genannten Zeitraum mit der Ausführung des Vorhabens beginnen durften, können Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Wer seinen Antrag stellt, für den gelten ein paar Regeln:

Die KfW weist auf auf die strenge Einhaltung der Dreimonatsfrist hin: Innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung des Antrags müssen die entsprechenden Dokumente eingereicht werden.
Neu ist auch, dass von nun an Antragsteller zusätzlich zum Grundbucheintrag Kaufverträge und Baugenehmigungen einreichen müssen.
Zu guter Letzt hat die KfW auch den Auszahlungszeitpunkt der Baukindergeld-Raten konkretisiert: "Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren zum Monatsende desselben Monats wie die Erstauszahlung überwiesen."

Wer bekommt Baukindergeld?

Familien oder Alleinerziehende mit einem oder mehr Kindern. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das Kindergeld ausbezahlt wird. Mit der Anzahl der Kinder steigt das mögliche Baukindergeld.
Die Auszahlung des Baukindergeldes durch die KfW erfolgt in jährlichen Raten. Die erste Rate zahlt die KfW aus, wenn sie die Unterlagen geprüft und die Förderung freigegeben hat. Der Eigenheimbesitzer erhält dann eine Mitteilung, an welchem Datum die Erstauszahlung erfolgt. In den Folgejahren erhält er das Baukindergeld jeweils zum gleichen Termin.

Was wird mit dem Baukindergeld gefördert?

Bezuschusst wird das erstmalige Schaffen oder Erwerben von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken durch:
  • Neubau in Form von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen
  • Erwerb von neuen oder bestehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen

Höhe der Zuschüsse

Die Förderung zum Kauf von Haus oder Wohnung fällt umso höher aus, je mehr Kinder im Haushalt leben.

Um Baukindergeld zu erhalten, gilteine Höchstgrenze beim Einkommen. Das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen darf mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, pro Kind steigt das Limit um jeweils 15.000 Euro.
Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung.

Daraus ergeben sich die folgenden Einkommensgrenzen:

Anzahl KinderBaukindergeld gibt es bei einem Jahreseinkommen von maximalBaukindergeld gibt es bei einem Jahreseinkommen von maximal Höhe des Baukindergeldes in 10 Jahren
1 90.000 Euro12.000 Euro
2 105.000 Euro24.000 Euro
3 120.000 Euro36.000 Euro
4 135.000 Euro48.000 Euro

Wie berechnet sich das Einkommen?

Für die Berechnung des Einkommens ist nicht das Bruttogehalt, sondern das so genannte zu versteuernde Einkommen maßgebend.
Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählt unter anderem
  • das Bruttogehalt
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus einer haupt- oder nebenberuflichen Selbstständigkeit
Davon kann der Steuerpflichtige neben den Werbungs- oder Betriebskosten, die mit der jeweiligen Art der Einkunft verbunden sind, noch weitere Aufwendungen abziehen. Unter anderem sind dies
  • Sonderausgaben - z.B. Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Versicherungsausgaben
  • Vorsorgeaufwendungen
  • außergewöhnliche Belastungen - z.B. Krankheits- oder Pflegekosten, ein behindertengerechter Wohnungsumbau
  • Kinderfreibeträge
  • eventuell noch weitere Freibeträge
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern verdient zusammen 80.000 Euro pro Jahr. Da innerhalb bestimmter Grenzen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Versicherungsausgaben als Sonderausgaben abzugsfähig sind, kann das zu versteuernde Einkommen bei rund 65.000 Euro liegen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 75.000 Euro pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind. Bei einem Kind beläuft sich die Höchstgrenze damit auf 90.000 Euro.
  • Sie haben zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens fällt in diesen Zeitraum.
  • Ihr neues Zuhause ist am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, am Tag der Ausstellung der Baugenehmigung oder vor Beginn des Umbaus Ihre einzige Wohnimmobilie.
  • Sie gehört Ihnen oder Ihnen gemeinsam mit dem Partner zu mindestens 50 %; ein Anteil von 50 % oder weniger kann sich auch im Eigentum von anderen Personen (z.B. Eltern, Geschwister) befinden.
Förderung für Familien mit Kind: Über zehn Jahre können Sie mit dem Baukindergeld pro Kind 12.000 Euro erhalten. Pro Jahr sind 1.200 Euro pro Kind möglich.

Baukindergeld beantragen - so geht's

  • Antrag online stellen: Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie bis spätestens 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Das geht nur online über das KfW-Zuschussportal.
  • 6 Monate Frist: Für alle Anträge gilt eine Frist von 6 Monaten
    • nachdem Sie mit dem Kind in die neue Immobilie eingezogen sind (Meldung beim Einwohnermeldeamt)
    • sofern Sie zuvor selbst als Mieter in der Wohnung gewohnt haben und diese nun kaufen, dann gilt der Zeitpunkt, an dem Sie den Kaufvertrag unterzeichnet haben
  • Bestätigung: Nach Antragseingang erhalten Sie eine Antragsbestätigung durch die KfW.
  • Identifizierung: Nach Erhalt der Antragsbestätigung müssen Sie Ihre Identität per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post nachweisen.
  • Nachweis: Die Einhaltung der Förderbedingungen muss innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der KfW-Antragsbestätigung nachgewiesen werden. Sie brauchen dafür folgende Dokumente:
    • Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragseingang vom Antragsteller und - sofern vorhanden - den im Haushalt lebenden Partnern.
    • Meldebestätigungen: Sie weisen die Selbstnutzung nach, die geförderte Immobilie muss ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein. Beim Kauf einer bereits selbstgenutzten Wohnimmobilie reicht eine nach Antragstellung ausgestellte Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung zum Sachverhalt. Zudem muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten sein.
    • Grundbuchauszug: Der Grundbuchauszug muss die Adresse Ihres Wohneigentums, Sie als (Mit-)Eigentümer und den Grund der Eintragung ausweisen. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
    • Grundsätzlich ist die KfW berechtigt, weitere Dokumente (zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung/Bauanzeige) zum Nachweis anzufordern.

Wann lohnt sich Baukindergeld?

Das Baukindergeld kann sich praktisch für alle Familien lohnen, die nach dem 31.12.2017 ein Eigenheim gekauft haben oder bis 31.03.2021 den Erwerb planen und deren jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen bei maximal 75.000 Euro liegt. Addiert werden noch 15.000 Euro pro Kind.

Häufige Fragen

Wie viel Baukindergeld gibt es genau?

Für jedes Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine Familie mit drei förderfähigen Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro erhalten.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Baukindergeldes durch die KfW erfolgt in jährlichen Raten. Die erste Rate wird ausgezahlt, wenn die KfW die Unterlagen geprüft und die Förderung freigegeben hat. Sie erhalten dann eine Mitteilung, an welchem Datum die Erstauszahlung erfolgt. In den Folgejahren erhalten Sie das Baukindergeld jeweils zum gleichen Termin.

Kann ich das Baukindergeld direkt als Sondertilgung auf das Darlehenskonto überweisen lassen?

Rein theoretisch ja. Im Regelfall ist es aber praktischer, das Baukindergeld geht auf das Girokonto, und Sie veranlassen direkt nach dem Eintreffen der Förderung eine Sondertilgung.

Grundsätzlich können Sie aber als Darlehensnehmer die IBAN ihres Darlehenskontos als Empfängerkonto für das Baukindergeld angeben. Allerdings setzt dies voraus, dass ein Sondertilgungskontingent im Darlehensvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus lassen nicht alle Banken direkte Überweisungen auf Darlehenskonten zu, sondern ziehen Sondertilgungen auf Anforderung per Lastschrift vom Girokonto ein. Ist eine Direktüberweisung erlaubt, wird häufig verlangt, dass im Verwendungszweck der Begriff "Sondertilgung" angegeben wird.

Muss ich die Förderung versteuern?

Nein, denn Zuschüsse der KfW wie das Baukindergeld gehören nicht zum steuerpflichtigen Einkommen. Gesetzliche Grundlage ist § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wo in Absatz Nr. 58 öffentliche Fördermittel für die Bildung von Wohneigentum als steuerfreie Einnahmen eingestuft werden.

Was passiert bei einer Scheidung während der Förderphase?

Wenn sich die Ehepartner während der Förderphase scheiden lassen, kann weiterhin Anspruch auf Baukindergeld bestehen. Voraussetzung ist, dass die geförderten Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen. Ziehen die Kinder mit einem der Elternteile aus dem Eigenheim aus, endet die Zahlung.

Stufen Banken das zu erwartende Baukindergeld als Eigenkapital ein?

Nein, denn das Baukindergeld ist auf zehn Jahre verteilt. Daher kann es nicht als sofort verfügbares Eigenkapital betrachtet werden. Außerdem laufen die Zuschüsse nach zehn Jahren aus, das bedeutet, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen dann auch ohne den Erhalt von Baukindergeld nachkommen muss.

Wie wirkt sich das Baukindergeld auf eine Anschlussfinanzierung aus?

Wer das Baukindergeld als Sondertilgung einsetzt, profitiert beim Auslaufen der Zinsbindung davon, dass die Restschuld niedriger ist als beim Verzicht auf die zusätzliche Rückzahlung. Falls die Zinsen bis dahin gestiegen sind, ist das Kostenrisiko entsprechend geringer.

Für diejenigen, die in Erwartung des Baukindergeldes ein höheres Darlehen aufgenommen haben, steigt hingegen das Risiko bei der Anschlussfinanzierung. Wenn nach zehn Jahren sowohl die Zinsbindung als auch die Förderung ausläuft, muss die Weiterfinanzierung ohne staatliche Subventionen gewährleistet sein – auch dann, wenn die Zinsen höher liegen sollten als beim Abschluss der Erstfinanzierung.

Ist das Baukindergeld einheitlich?

Ja, die Regelungen zum Baukindergeld gelten einheitlich für alle Bundesländer, sodass nirgendwo in Deutschland Abstriche gemacht werden müssen. In Bayern gab es bis Ende 2020 einen Bonus obendrauf: Mit dem "Baukindergeld plus" erhöhte Bayern die jährliche Bundesförderung.
Mit dem 31.12.2020 endeten sowohl die Eigenheimzulage in Bayern als auch das Baukindergeld plus.

Ist die Kombination des Baukindergeldes mit anderen Fördermitteln möglich?

Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum auch die Fördermittel von der KfW sowie von den landeseigenen Förderbanken zur Verfügung. Je nach Förderprogramm und Bundesland sind an den Erhalt unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Wichtig: Hier erfolgt die Antragstellung oft vor dem Vorhaben.

Stichtage für die Kinder: Was gilt?

Für alle Kinder, die am Tag der Antragstellung, diese wichtigen Voraussetzungen erfüllen, wird Baukindergeld gezahlt. Es zählt die Anzahl der Kinder zur Antragstellung. Eine nachträgliche Anpassung des Baukindergeldantrags ist nicht möglich.
  • Das Kind muss bereits geboren und unter 18 Jahre alt sein.
  • Das Kind lebt mit in Ihrem Haushalt.
  • Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner ist für das Kind kindergeldberechtigt.
  • Das Kind wird innerhalb von drei Monaten nach Einzug geboren und der Antrag für das Baukindergeld wurde noch nicht gestellt.

Wo kann ich mir Unterstützung holen?

Wenn Sie sich nicht alleine durch den Paragraphendschungel bewegen möchten, helfen Ihnen auch im Hinblick auf die Baufinanzierung unsere Finanzierungsberater von Interhyp. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten bei der Baufinanzierung, auch über Fördermittel.

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Baukindergeld kann nur noch bis 31. März 2021 beantragt werden (Stichtag für Unterzeichnung des Kaufvertrags, Erhalt der Baugenehmigung oder Baubeginn). <br /> Beim Baukindergeld handelt es sich um eine Eigenheimzulage für Familien. Sie wird über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt. Pro Jahr ist eine Förderung von 1.200 Euro pro Kind möglich. Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt die Förderung aus. Die Höchstgrenze des Haushaltseinkommens liegt bei 90.000 Euro im Jahr bei einem Kind. Pro Kind steigt das Limit. Bezuschusst wird nur selbstgenutztes Wohneigentum. Das Baukindergeld wird nicht versteuert und muss nicht zurückbezahlt werden.

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