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Mietendeckel: Berlin will Mieterhöhungen stoppen
Trotz Mietpreisbremse verzeichnet Berlin einen anhaltend starken Anstieg der Mietpreise. Mit einem gesetzlich verankerten Mietendeckel will das Bundesland nun gegensteuern. Eigentümerverbände kritisieren den Mietendeckel, die Rechtmäßigkeit wird bezweifelt.
Mietendeckel in Berlin beschlossen: Damit will der Berliner Senat dem Mietanstieg entgegenwirken.
(München, 19.06.2019) Für viel Wirbel sorgt eine Entscheidung des Berliner Senats zur Eindämmung des starken Mietanstiegs: Weil die Mietpreisbremse nicht für ausreichend Entspannung am Berliner Wohnungsmarkt sorgt, hat die Berliner Landesregierung ein Eckpunktepapier verabschiedet, das für die kommenden fünf Jahre Mieterhöhungen verbieten soll. Damit ist Berlin das derzeit einzige Bundesland, das im Alleingang die bundesweiten Regelungen zur Mietpreisbremse noch weiter verschärfen will.
Die schärfste Gegenreaktion kommt vom Eigentümerverband Haus & Grund, der Interessenvertretung der Vermieter. "Erhöhen Sie unbedingt bis zum 17. Juni die Miete", forderte der Verband im Vorfeld auf seiner Website auf und warnte davor, dass ab der geplanten Verabschiedung des Eckpunktegesetzes am 18. Juni 2019 für die nächsten fünf Jahre keine Mieterhöhung mehr zulässig sei. Daraufhin wurde von einer Zunahme von Mieterhöhungen in Berlin berichtet.
Der Berliner Mieterverein befürwortet die Kappung der Mietpreise. Man wolle dem Senat ein langfristiges Modell vorstellen, bei dem Mietobergrenzen nach Baujahr und Wohnungsgröße differenziert werden sollen, so Vereinsgeschäftsführer Rainer Wild an. Bei Mietsteigerungen nach einer energetischen Modernisierung will der Mieterverein einen Kompromiss finden, der Investitionen in den Klimaschutz attraktiv macht, ohne Bewohner mit stark steigenden Mieten hinauszudrängen.
Juristische Bedenken äußert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) als bundesweiter Spitzenverband der Immobilienwirtschaft im Vorfeld. Der Bundesland überschreite mit dem Vorhaben seine Kompetenzen bei der Gesetzgebung, sagt ein Verbandssprecher unter Berufung auf ein aktuelles Rechtsgutachten: "Landesrechtliche Mietpreisbegrenzungen dürften nicht mit der im Grundgesetz garantierten Vertragsfreiheit vereinbar sein." Nach der Entscheidung meldete der ZIA, dass der Berliner Senat dem Neubau damit einen Bärendienst erweise.
Redaktion: Thomas Hammer