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Neue Fristen: KfW ändert Bedingungen zum Baukindergeld
Im Zuge einer Änderung der Förderbedingungen zum Baukindergeld können sich Bauherren nun mehr Zeit bei der Antragstellung lassen. Bislang haben mehr als 80.000 Familien bei der zuständigen KfW einen Antrag auf Förderung gestellt.
Durch geänderte Förderbedingungen beim Baukindergeld haben Bauherren mehr Zeit bei der Antragsstellung.
(München, 21.05.2019) Die staatliche Förderbank KfW, die für die Abwicklung und Auszahlung des Baukindergeldes zuständig ist, hat die Förderbedingungen überarbeitet. Den Änderungen zufolge können sich Bauherren und Immobilienkäufer nun bis zu sechs Monate nach dem Einzug Zeit lassen, um den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Die neue Frist gilt für Anträge ab dem 17. Mai 2019.
Bislang betrug die Frist zur Antragstellung drei Monate. Damit werden Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie zeitlich entlastet. Auch die nunmehr verlängerte Frist sollte jedoch nicht versäumt werden. Denn: Wer seinen Antrag zu spät stellt, bekommt das Baukindergeld ersatzlos gestrichen.
Unverändert bleiben die anderen Rahmenbedingungen des Baukindergeldes. Nach wie vor gilt, dass der Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorweisen und jedes förderfähige Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sein muss. Auch die Einkommensgrenze bleibt gleich: Geförderte Haushalte dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro vorweisen (bei einem Kind). Ab dem zweiten Kind erhöht sich das Limit pro Kind um jeweils 15.000 Euro.
Nach Informationen des zuständigen Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat haben bis zum Ende des ersten Quartals 2019 rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Rund 18.000 Antragsteller wohnen in Nordrhein-Westfalen, 11.000 in Baden-Württemberg. Insgesamt sieht Bundesinnenminister Horst Seehofer das neue Förderprogramm als Erfolg: "Inzwischen profitieren über 140.000 Kinder vom Baukindergeld."
Redaktion: Thomas Hammer