Regionale Fördermittel Baden-Württemberg
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Landesweite Fördermittel der L-Bank

In Baden-Württemberg ist die L-Bank für die landesweite Förderung des Erwerbs von Wohneigentum zuständig. Ansprechpartner sind die kommunalen Wohnraumförderungsstellen, die bei den Landratsämtern oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung angesiedelt sind.

Author: Sarah Weschenfelder
von Sarah Weschenfelder in München, aktualisiert am 07.08.2023
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Die Förderprogramme

Fördermittel in Baden-Württemberg
In Baden Württemberg besteht die Möglichkeit auf das Förderprogramm "Wohnen mit Kind" zurückzugreifen. Dieses Programm fördert grundsätzlich den Neubau und den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Förderprogramm verbilligt zusätzlich günstige KfW-Kredite wie das KfW-Wohneigentumsprogramm und kann somit eine Immobilienfinanzierung erleichtern.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist das "Z15-Darlehen", welches den Kern der Eigentumsförderung für Familien in Baden-Württemberg bildet. Gefördert wird der Erwerb von neuen oder gebrauchten Wohnimmobilien. Je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen gelten unterschiedliche Höchstgrenzen für den Förderkredit. So kann beispielsweise eine Familie mit fünf Personen bis zu 335.000 Euro Kredit erhalten, während mit einem Kind nur maximal 255.000 Euro möglich sind.
Aber auch Alleinstehende und Paare mit Kinderwunsch sowie Haushalte, die die Voraussetzungen für die Programme "Wohnen mit Kind" oder das "Z-15-Darlehen" nicht erfüllen, können dennoch eine Wohnraumförderung beantragen. Diese können über das Förderprogramm "Finanzierung Familienzuwachs" ihren Traum vom Eigenheim erfüllen.
Energieeffizienz und altersgerechter Umbau: Zusätzliche Fördermittel können für den Erwerb besonders energiesparender Häuser, die energetische Sanierung sowie für den behinderten- oder altersgerechten Umbau gewährt werden, wobei es sich um die entsprechenden KfW-Programme zur Energieeffizienz bzw. zum altersgerechten Umbau mit Zinsverbilligung des Landes handelt.

Einkommensgrenzen und weitere Einschränkungen

Das Programm "Wohnen mit Kind" fördert private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, deren Einkünfte nicht über 200.000 Euro betragen (bei Alleinerziehenden nicht über 100.000 Euro). Dabei sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid entscheidend.
Für das "Z-15-Darlehen" gilt grundsätzlich, dass bei einer Haushaltsgröße von zwei Personen das Jahreseinkommen maximal 65.000 Euro betragen darf. Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen, von dem wahlweise die tatsächlich angefallenen Werbungskosten oder der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro abgezogen werden darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 9.500 Euro.
Gefördert werden nur Personen, die noch über kein Wohneigentum verfügen, das ihrer familiären Situation angemessen ist. Das bedeutet konkret: Einem Vier-Personen-Haushalt darf bislang nur Wohneigentum von maximal 90 Quadratmetern zur Verfügung stehen, pro weiterer Person erhöht sich das Limit um 15 Quadratmeter.

Mehr Infos

Mehr Infos zum Thema Fördermittel in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der L-Bank:

Beispiele für kommunale Programme

Stuttgart

Die Stadt Stuttgart bietet Häuslebauern und Wohnungskäufern Zuschüsse für Baukosten und Zinsen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen. Je nach Haushaltsgröße und Einkommensgruppe darf das Haushaltsbruttoeinkommen bis zu 140.000 Euro betragen. Eine vierköpfige Familie kann hierbei ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L‐Bank von bis zu 240.000 Euro für einen Neubau oder beim Hauskauf erhalten.
Mehr Informationen zu Fördermitteln finden Sie auf der Webseite der Stadt Stuttgart.

Heidelberg

Die Stadt Heidelberg unterstützt Familien, Lebenspartnerschaften, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie kinderlose junge Paare, aber auch schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen mit Zins- und Eigenkapitalszuschüssen beim Erwerb von Eigentum.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Heidelberg finden Sie auf der Webseite der Stadt Heidelberg.

Heilbronn

Die Stadt Heilbronn fördert junge Ehepaare ohne Kinder und Familien mit mindestens einem Kind, wenn sie von der Stadt Heilbronn ein Grundstück erwerben, darauf bauen und das Objekt mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Voraussetzung ist, dass genügend Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. Ob und wie viel Förderung Sie erhalten können, hängt vom Einkommen ab: Eine fünfköpfige Familie kann bis zu 112.200 Euro erhalten.
Mehr Informationen zu Fördermitteln in Heilbronn finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn.

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