Förderprogramm
Das "Hessen-Darlehen" gibt es für Selbstnutzer in zwei Varianten: für den Erwerb von Wohnungen und Häusern aus dem Bestand und für den Kauf einer Neubau-Wohnimmobilie.
Finanziert werden können beim Erwerb aus dem Bestand bis zu 50 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 200.000 Euro. Das Darlehen kann mit Hilfe einer Landesbürgschaft nachrangig abgesichert werden.
Beim Hessen-Darlehen für Neubauten richtet sich die maximale Darlehenssumme nach dem Bodenwert und reicht von 160.000 Euro bei Werten unter 200 Euro pro Quadratmeter bis zu 200.000 Euro ab einem Bodenwert von 500 Euro pro Quadratmeter.
Einkommensgrenzen
Beim Erwerb von neuen und gebrauchten Immobilien gelten die gleichen Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen liegen für einen 2-Personen-Haushalt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 67.000 Euro, für jede weitere Person dürfen noch einmal rund 13.400 Euro brutto pro Jahr verdient werden. Und für jedes Kind erhöht sich die Grenze zusätzlich um knapp 1.200 Euro pro Jahr.
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Beispiele für kommunale Programme
Frankfurt
Die Stadt Frankfurt bietet zusätzliche Förderdarlehen für Familien mit Kindern, die noch kein Wohneigentum besitzen und eine Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten. Die Gebäude müssen über eine ausreichende Energieeffizienz verfügen. Ähnlich wie bei der Landesförderung gelten auch hier Höchstgrenzen beim Einkommen. Eine vierköpfige Familie darf maximal rund 66.000 Euro pro Jahr brutto verdienen. Je nach Einkommen kann das Darlehen zwischen 5 und 10 Jahren zinsfrei sein.
Mehr Informationen zu Fördermitteln finden Sie auf der Webseite der Stadt
Frankfurt.
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