Degressive Abschreibung
Was ist eine degressive Abschreibung?
Wie wird degressiv abgeschrieben?
Bei der degressiven Abschreibung wird das Wirtschaftsgut über einen bestimmten Zeitraum mit einer abnehmenden Abschreibungsrate abgeschrieben. Die Höhe der Abschreibungsrate hängt von der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts und seinem Restbuchwert ab.
Wann darf man degressiv abschreiben?
Die degressive Abschreibung ist in der Regel nur für bestimmte Wirtschaftsgüter zulässig, die eine abnehmende Nutzungsdauer haben. Dazu zählen beispielsweise Maschinen, Anlagen und Werkzeuge. Im Rahmen eines Neubaus können so z.B. die Herstellungs- und Anschaffungskosten degressiv abgeschrieben werden.
Lineare oder degressive Abschreibung?
Die degressive Abschreibung und die lineare Abschreibung unterscheiden sich in der Art und Weise, wie ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird.
Linear
Bei der linearen Abschreibung wird das Wirtschaftsgut jedes Jahr über eine gleichmäßige Zeitspanne abgeschrieben. Dies bedeutet, dass jedes Jahr die gleiche Summe an Abschreibung angerechnet wird, bis das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist.
Degressiv
Bei der degressiven Abschreibung wird das Wirtschaftsgut jedes Jahr über einen kürzeren Zeitraum abgeschrieben, wodurch die jährlichen Abschreibungen höher ausfallen. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen in den ersten Jahren höher sind und im Laufe der Zeit abnehmen, bis das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben ist.
Im Rahmen eines privaten Neubaus kann die Wahl zwischen einer linearen oder degressiven Abschreibung eine Rolle bei der steuerlichen Optimierung spielen. Daher sollte man sich bei der Wahl der Abschreibungsmethode von einem Fachmann beraten lassen.
Was kann bei einem Neubau alles abgeschrieben werden?
Bei einem Neubau eines privaten Hauses können privat Personen grundsätzlich bestimmte Baukosten, die im Zusammenhang mit dem Bau stehen, abschreiben. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Baukosten: Hierunter fallen Kosten für Architekten, Bauunternehmer, Baumaterialien und andere Baukosten.
- Instandhaltungskosten: Hierunter fallen Kosten für Reparaturen und Wartung des Hauses.
- Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudeanlagen: Hierunter fallen Abschreibungen auf den Bau des Hauses, die Böden, Fenster, Türen, Dach, Heizung und andere Gebäudeanlagen.
- Finanzierungskosten: Hierunter fallen Zinsen auf das Baudarlehen und Abschlusskosten für den Kredit.
Welche Steuervorteile ergeben sich daraus?
Wenn private Personen ein Haus bauen oder kaufen, können sie bestimmte Aufwendungen abschreiben, die mit dem Bau oder Kauf des Hauses in Zusammenhang stehen. Diese Abschreibungen können dazu beitragen, dass sich steuerliche Vorteile ergeben.
Ein Beispiel hierfür ist die Abschreibung von Gebäuden, die sich aus den Baukosten für den Neubau oder Kauf eines Hauses ergeben. Hier kann eine lineare oder degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden. Eine Abschreibung mindert das zu versteuernde Einkommen und kann daher zu einer Reduktion der zu zahlenden Steuern führen.
Des Weiteren können auch die Aufwendungen für bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Küchengeräte, abschreibbar sein. Auch die Abschreibungen von Handwerkerleistungen, wie z.B. Fliesenarbeiten oder Installationsarbeiten, können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Fazit: die Abschreibungen von Bau- und Einrichtungskosten bei einem Neubau oder Kauf eines Hauses können steuerliche Vorteile bieten, da sie dazu beitragen, dass das zu versteuernde Einkommen reduziert wird.