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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Gemeinschaftseigentum

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Dieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z. B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.

Was gehört alles zum Gemeinschaftseigentum?

Im Wohnungseigentum beinhaltet das Gemeinschaftseigentum in der Regel alle gemeinsamen Bereiche wie Flure, Treppenhäuser, Aufzüge, Dachböden und Keller. Auch die Fassade, das Dach und die Grundstücksaußenanlagen fallen in den Bereich des Gemeinschaftseigentums.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören in der Regel folgende Gegenstände und Bereiche:

  • Grundstück und Gebäude
  • Gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Aufzüge, Treppenhäuser, Flure und Keller.
  • Dachböden und Dächer
  • Fassaden
  • Gemeinschaftliche Außenanlagen wie Gärten, Parkplätze und Wege
  • Gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Waschküchen und Fitnessräume
  • Gemeinschaftliche technische Anlagen wie z.B. Heizungen, Lüftungen und Elektroanlagen
  • Gemeinschaftliche Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Alarmanlagen und Feuerlöschanlagen
  • Gemeinschaftliche Versicherungen
  • Gemeinschaftliche Regelungen und Verordnungen

Im Gewerbegrundstücken beinhaltet das Gemeinschaftseigentum in der Regel das Grundstück selbst, die Gebäude und die gemeinsamen Bereiche wie Parkplätze, Gärten und gemeinsame Räume.

Was ist Gemeinschaftseigentum und was ist Sondereigentum?

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum sind zwei Begriffe, die im Zusammenhang mit Wohnungseigentum verwendet werden.

Sondereigentum bezieht sich auf die Bereiche und Gegenstände, die jedem Einzelnen Wohnungseigentümer gehören und von ihm allein genutzt werden können. Dazu gehören in der Regel die einzelnen Wohnungen, sowie eventuell zugehörige Keller- oder Dachbodenräume.

Was ist im Gemeinschaftseigentum erlaubt?

Im Gemeinschaftseigentum sind in der Regel folgende Aktivitäten erlaubt:

  • Nutzung: Alle Wohnungseigentümer haben das Recht, die gemeinsamen Bereiche und Gegenstände, wie zum Beispiel Flure, Treppenhäuser und Aufzüge, zu nutzen.
  • Entscheidungen treffen: Wohnungseigentümer haben das Recht, an Entscheidungen bezüglich des Gemeinschaftseigentums teilzunehmen, z.B. in Eigentümerversammlungen oder durch die Wahl von Verwaltungsräten.
  • Wartung und Instandhaltung: Alle Wohnungseigentümer haben die Pflicht, ihren Anteil an den Kosten für die Wartung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zu tragen.
  • Beschlüsse: Wohnungseigentümer können in Eigentümerversammlungen Beschlüsse fassen die das Gemeinschaftseigentum betreffen z.B. über Renovierungen, Reparaturen oder die Erhöhung der Betriebskosten.

Mängel am Gemeinschaftseigentum - wer ist zuständig?

In erster Linie sind die Wohnungseigentümer gemeinsam für die Instandhaltung und Wartung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Das bedeutet, dass sie gemeinsam für die Kosten aufkommen müssen, die für die Beseitigung von Mängeln anfallen.

In vielen Fällen hat die Eigentümergemeinschaft oder der Verwaltungsrat die Verantwortung für die Organisation und Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten. Sie sind dafür zuständig, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Mängel am Gemeinschaftseigentum zu beheben.

Jeder Wohnungseigentümer ist für Mängel verantwortlich ist, die er verursacht hat, z.B. durch unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung.

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