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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Maklerprovision

Wann darf eine Maklerprovision verlangt werden?

Ein Immobilienmakler darf in Deutschland eine Provision verlangen, wenn er einen Auftrag für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Dies kann entweder durch den Verkäufer oder den Käufer, beziehungsweise den Vermieter oder Mieter geschehen. Die Provision ist eine verhandelbare Gebühr und wird in der Regel vom Kaufpreis oder der Miete abgezogen. Der Betrag kann sich aus einem Pauschalbetrag oder einem Prozentsatz des Kaufpreises oder der Miete zusammensetzen. Die genauen Modalitäten müssen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.

Wer bezahlt die Maklerprovision seit Bestellerprinzip bei Vermietung?

Seit dem Bestellerprinzip bei Vermietung wird die Maklerprovision in der Regel vom Besteller, also dem Vermieter oder Mietinteressenten, bezahlt. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§648 BGB) geregelt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen die Provision vom Verkäufer oder Vermieter übernommen wird. Dies ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Die Kosten für eine Maklerprovision sind grundsätzlich im Rahmen einer Baufinanzierung oder einer Immobilienvermietung in den Finanzierungskosten zu berücksichtigen.

Wer zahlt die Porvision beim Kauf & Verkauf einer Immobilie?

In Deutschland gilt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie das sogenannte Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Provision bezahlt werden muss von demjenigen, der den Makler beauftragt hat. Entweder ist das der Käufer oder der Verkäufer. Oftmals wird die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wodurch beide Parteien jeweils einen Teil davon tragen müssen. In jedem Fall sollte die Höhe und die Art der Provision in einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden, um unklare oder unangenehme Situationen zu vermeiden.

Ist sie verhandelbar?

Ja, die Höhe der Maklerprovision ist in der Regel verhandelbar. Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen, die die Höchsthöhe der Maklerprovision beschränken können. In Deutschland beträgt die übliche Provision beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises, aber es kann auch geringere oder höhere Prozentsätze vereinbart werden, abhängig von den Umständen des Einzelfalls.

Kann die Maklerprovisionen umgangen werden?

In bestimmten Fällen kann ein Käufer oder Mieter die Maklerprovision umgehen, indem er direkt mit dem Verkäufer oder Vermieter ohne den Einsatz eines Maklers in Kontakt tritt. Allerdings sollte beachtet werden, dass ein Makler eine umfassende Marktkenntnis und Erfahrung besitzt, die bei Verhandlungen und dem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags von Vorteil sein kann. Daher sollte vor einer Entscheidung für oder gegen einen Makler die jeweilige Situation sorgfältig abgewogen werden.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag über die betreffende Immobilie abgeschlossen wird. Die genauen Modalitäten und Bedingungen für die Zahlung der Maklerprovision sind in der Regel im Vorfeld zwischen dem Immobilienmakler und seinen Auftraggebern festgelegt und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In manchen Fällen wird die Provision direkt nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags fällig, in anderen Fällen kann es bestimmte Voraussetzungen geben, unter denen die Provision zu zahlen ist. Es ist wichtig, die Details im Vorfeld genau zu besprechen und schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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