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Corona-Krise: Mieterschutz wird ausgeweitet

Wer aufgrund der Corona-Krise Einkommensverluste hat und seine Miete nicht mehr bezahlen kann, soll mit einem neuen Gesetz vor der Kündigung geschützt werden. Lob kommt vom Mieterbund, während der Eigentümerverband Haus & Grund Kritik übt.

Publiziert am 26.03.2020
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Wer aufgrund der Corona-Krise Einkommensverluste hat und seine Miete nicht mehr bezahlen kann, soll mit einem neuen Gesetz vor der Kündigung geschützt werden. Lob kommt vom Mieterbund, während der Eigentümerverband Haus & Grund Kritik übt.

Ein besserer Mieterschutz in der Corona-Krise wurde jetzt beschlossen.

Ein besserer Mieterschutz in der Corona-Krise wurde jetzt beschlossen.

(München, 26.03.2020) Mit einem Kündigungsverbot für Vermieter soll verhindert werden, dass Mieter ihre Wohnung verlieren, weil sie aufgrund von Einkommensausfällen in der Corona-Krise ihre Miete nicht bezahlen können. Die am 25. März vom Bundestag verabschiedete Gesetzesnovelle legt fest, dass Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 kein Grund für eine Kündigung des Mietvertrags sein dürfen. Bei Bedarf kann die Frist verlängert werden. Um vor der Kündigung geschützt zu werden, muss der Mieter im Streitfall glaubhaft machen, dass der Zahlungsverzug auf Einkommenseinbußen zurückzuführen ist, die die Corona-Pandemie verursacht hat.

Bislang hatten Vermieter das Recht zur Kündigung, wenn der Mieter zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt hat. Da die gesetzliche Neuregelung nur für Mietschulden ab April 2020 gilt, sind davon keine Vermieter betroffen, die bereits eine Kündigung aufgrund von ausstehenden Mieten aus der Vergangenheit ausgesprochen haben. Auch andere Kündigungsrechte - etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Eigenbedarf - bleiben bestehen. Darüber hinaus muss der Mieter die ausstehenden Mieten bis Ende Juni 2022 nachzahlen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt das geplante Vorhaben, das Mieter bei Einkommenseinbußen vor dem Verlust ihrer Wohnung schützt. Allerdings fordert Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten Nachbesserungen bei den Verzugszinsen: "Mieter dürfen keinesfalls mit Verzugszinsen belastet werden, wenn sie bis Juni 2022 ihre Miete nachzahlen." Gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) schlägt der Mieterbund daher die Einrichtung eines staatlichen Fonds vor, der Mietschulden in Form von zinslosen Darlehen übernimmt.

Kritik am neuen Mieterschutz kommt vom Eigentümerverband Haus & Grund, der Hilfe vom Staat fordert, wenn Mieter in finanzielle Engpässe geraten. "Wenn Mieter aufgrund der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, ist es Aufgabe des Sozialstaates, Hilfe zu leisten“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er befürchtet, dass private Kleinvermieter die Zahlungsausfälle nicht verkraften. Viele Vermieter seien selbst häufig durch Corona im Hauptberuf als Freiberufler, Handwerker oder Gastronom betroffen. Daher solle ein staatlicher Wohnkostenfonds in Krisensituationen die Mietkosten übernehmen.


Redaktion: Thomas Hammer

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