Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die von Ihrer Bank auf noch nicht abgerufene Darlehensteile berechnet werden. Es sind gewissermaßen Zinsen dafür, dass Geld in Höhe des Nettodarlehensbetrags bei der Bank geparkt wird. In der Regel fallen diese Gebühren erst nach der sogenannten
bereitstellungszinsfreien Zeit an, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann. Wenn Sie die Immobilie weitervermieten, können Sie die Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen. Das gilt aber nur in dem Jahr, in dem sie angefallen sind.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist nicht festgelegt, aber in der Regel beträgt sie etwa drei Prozent pro Jahr, das sind 0,25 Prozent pro Monat. Somit können diese Zinsen ein scheinbar günstiges Darlehen zur Baufinanzierung verteuern, wie Sie auch unserem Beispiel unten entnehmen können. Prüfen Sie deshalb bei der Auswahl Ihrer Banken diese Position genau und lassen Sie sich von Ihrem Interhyp-Finanzierungsberater unterstützen, den Kredit optimal zu gestalten.
Beispiel: So wirken sich Bereitstellungszinsen und die bereitstellungszinsfreie Zeit aus
Bei den unten aufgezeigten Alternativen sind die Variablen Finanzierungsbedarf, Sollzinsbindung, der Zeitpunkt der gewünschten Auszahlung, der monatliche Bereitstellungszins und die Ratenzahlung identisch. Variante 1 hat einen Zinssatz von 2,80 % pro Jahr, Variante 2 ist mit 2,70 % pro Jahr vermeintlich günstiger.
Bei Variante 1 bietet die Bank eine bereitstellungszinsfreie Zeit von einem Jahr, bei Variante 2 sind es nur drei Monate. Das bedeutet, bei Variante 2 fallen für sechs Monate Bereitstellungszinsen an, die am Ende auf den Nettofinanzierungsbedarf mit aufgeschlagen werden müssen.
Variante 1 bedeutet zwar weniger Bereitstellungszinsen, dafür liegen die Zinskosten im Laufe der zehn Jahre Zinsbindung um 906,18 Euro über Variante 2. Dennoch ist in diesem Fall Variante 1 günstiger, denn bei ihr müssen im Laufe der Zinsbindung 906,18 Euro aufgebracht werden, während bei Variante 2 in kurzer Zeit 1.500 Euro für die Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.
| Variante 1 | Variante 2 |
Baufinanzierungsbedarf | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Sollzinsbindung | 10 Jahre | 10 Jahre |
Bereitstellungszinsfreie Zeit | 12 Monate | 3 Monate |
Gewünschte Auszahlung in | 9 Monate | 9 Monate |
Bereitstellungszins pro Monat | 0,25 % | 0,25 % |
Bereitstellungszins gesamt | 0 Euro | 1.500 Euro (6 x 0,25% x 100.000 Euro) |
Nettofinanzierungsbedarf | 100.000 Euro | 101.500 Euro |
Zinssatz. p.a. | 2,80 % | 2,70 % |
Rate mtl. | 570 Euro | 570 Euro |
Zinskosten im Laufe der Zinsbindung | 21.839,23 Euro | 20.933,05 Euro |
Mehrkosten | 906,18 Euro mehr an laufenden Zinskosten | 1.500 Euro an Bereitstellungszinsen |
Dies ist eine Momentaufnahme, denn je nachdem wie sicher der Auszahlungstermin zu planen ist, und wie hoch die Bereitstellungszinsen und Zinsunterschiede sind, kann sich dieses Verhältnis umkehren. Verzögert sich der Abschluss eines Bauabschnitts oder kommen die Handwerker nicht wie geplant, können die Bereitstellungszinsen das Bauvorhaben verteuern.
Ab wann gelten sie?
In der Regel mit dem Vertragsabschluss bei der Bank. Meist aber greift zunächst eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Manche Banken verlangen bereits nach zwei Monaten Bereitstellungszinsen, andere bieten eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu 15 Monaten, in Einzelfällen sogar bis zu 24 Monaten.
Grundsätzlich ist es bei der Finanzierung eines Neubaus oder eines Umbaus so, dass zuerst das Eigenkapital eingesetzt werden muss. Erst dann kann das Darlehen abgerufen werden – und dieses wird wie bereits erwähnt beim Bauen meist in mehreren Schritten ausbezahlt. Da kann es dauern, bis der letzte Darlehensteil fällig ist. Ist die bereitstellungszinsfreie Zeit in der Zwischenzeit abgelaufen, fallen die Bereitstellungszinsen an. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie über den Zeitplan im Bilde sind und potenzielle Verzögerungen des Vorhabens mit einkalkulieren.