Fördermöglichkeiten für klimafreundlichen Neubau
Seit März 2023 hat die KfW mit den Programmen 297 und 298 zwei zinsgünstige Kredite für Neubauten im Angebot. Gefördert werden klimafreundliche Neubauten mit dem Effizienzhaus-40-Standard mit bis zu 150.000 Euro Darlehenssumme.
Mit dem Programm 297 werden klimafreundliche Neubauten gefördert, die zur Selbstnutzung gebaut oder gekauft werden. Kapitalanleger, Investoren und alle die, die Immobilie vermieten wollen, beantragen die Förderung über das Programm 298.
- Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser, die in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fallen
- Wohneinheiten, die ausschließlich in einer Erweiterung (zum Beispiel Anbau, Dachaufstockung) in bestehenden Gebäuden neu entstehen
- Wohneinheiten, die ausschließlich in einem Ausbau bislang unbeheizter Räume (zum Beispiel Keller, Dachboden) in bestehenden Gebäuden neu entstehen
In den Stufen
- klimafreundliches Wohngebäude
- klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Damit Bauleute die Förderung erhalten, müssen jedoch die Anforderungen des energetischen Standards eines Effizienzhauses 40 erreicht werden, und diese sind hoch. So muss der Energiebedarf deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Wert liegen. Außerdem muss der Energiebedarf zu einem großen Teil mittels erneuerbarer Energien erzeugt werden. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können Förderberechtigte bis zu 100.000 Euro erhalten. Wenn die Immobilie die Qualifikation für das Nachhaltigkeitszertifikat - (QNG Plus oder QNG Premium) - erreicht, sind sogar bis zu 150.000 Euro Förderung möglich.
Keine Tilgungszuschüsse, dafür längere Laufzeiten
In den Programmen 297 und 298 gibt es keine Tilgungszuschüsse - Sie profitieren aber von einer Gesamtlaufzeit bis zu 35 Jahre und bis zu 10 Jharen Zinsbindung. Somit können Darlehensnehmer eine geringere Tilgungsrate ansetzen. Darüber hinaus senken die zwei Förderstufen des Programms, bei der Bauleute für die geringere Darlehenshöhe von 100.000 Euro ihr Objekt nicht mehr zertifizieren lassen müssen, die Hürden bei der Antragstellung.