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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Eigenheimzulage

Was ist die Eigenheimzulage?

Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine der größten staatlichen Subventionen Deutschlands. Für die Bildung von Wohneigentum zur Selbstnutzung wurden von 1995 bis 2005 im Rahmen von notariellen Immobilienkaufverträgen die Investitionen gefördert. Ab dem 01.01.2006 wird die Eigenheimzulage für neue Verträge nicht mehr gewährt. Die bereits vor dem Stichtag gestellten und bewilligten Anträge sind davon unberührt. Dies bedeutet, dass mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages vor dem 01.01.2006 bzw. der Herstellung der Immobilie vor diesem Zeitpunkt die Zulage für den gesamten Förderzeitraum gewährt wird. Die Grundlage für die Eigenheimzulage ist das Eigenheimzulagengesetz. Die Eigenheimzulage wurde maximal für einen Zeitraum von acht Jahren gewährt.

Welche Ziele wurden mit der Eigenheimzulage verfolgt?

Durch die Förderung von selbst genutzten Immobilien wie bspw. Wohnungen oder Einfamilienhäusern kam es zur Neuregelung der steuerrechtlichen Fördermöglichkeiten. Die Förderung wurde die die Anpassung unabhängig von der Progression. Mit Hilfe der Ansparförderung kam es zu einer zusätzlichen Förderung, welche den Zugang zu einem Eigentum an der Immobilie erleichtert hat. Somit sollte es auch "Normalverdienern" ermöglicht werden, den Bau eines Eigenheims bzw. den Erwerb einer Wohnung zu realisieren. Somit die Anzahl der Personen, welche von einem Baukredit oder von Hypothekendarlehen abhängig sind, reduziert werden.

Welchen Voraussetzungen gibt es?

Die Eigenheimzulage wurde für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung im Inland, innerhalb der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum erteilt. Diese Wohnung muss für die eigenen Wohnzwecke genutzt werden bzw. an einen Angehörigen ohne Entgelt und ebenfalls zur Wohnnutzung überlassen worden sein. Eine weitere Voraussetzung war, dass die Summe der Einkünfte bestimmte Wert nicht überschritten hat. Die Einkommensgrenzen lagen bei Alleinstehenden bei 70.000 Euro in den letzten zwei Jahren bzw. bei 140.000 Euro bei Verheirateten. Pro Kind sind zusätzlich 30.000 Euro in den letzten beiden Jahren zu berücksichtigen.

Der Objektverbrauch:

Auf die Eigenheimzulage konnten Alleinstehende nur für ein Objekt zugreifen. Bei Verheirateten war es bei einer Zusammenveranlagung entsprechend des Einkommensteuergesetzes für zwei Objekte möglich. Unter bestimmen Voraussetzungen, wie bspw. eine erhöhte Absetzung für Abnutzung nach Paragraph 7b des Einkommensteuergesetzes oder im Rahmen einer steuerlichen Begünstigung für dieselbe Wohnung von einem anderen Staat ist der Anspruch für die Eigenheimzulage bereits verbraucht. Insofern, zum Beispiel im Rahmen einer Trennung, die Zusammenveranlagung weg fällt, ist für beide Ehepartner der Objektverbrauch eingetreten. Somit war es nicht mehr möglich, für eine weitere Immobilie die Eigenheimzulage in Anspruch zu nehmen.

Welche Förderung konnte im Rahmen der Eigenheimzulage erteilt werden?

Der Betrag der Förderung hat sich einem Grundbetrag sowie einer Kinderzulage zusammengesetzt. Der Fördergrundbetrag lag bei einem Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zzgl. der Kosten für die Instandhaltung bzw. Modernisierung. Als Betrachtungszeitraum für die Berechnung waren die zwei Jahre nach der Anschaffung relevant. Maximal konnte ein Förderbetrag von 1.250 Euro per Anno in Anspruch genommen werden. Ergänzend dazu konnten für jedes Kind 800 Euro in als Fördersumme ausgezahlt werden. Die Förderung konnte grundsätzlich nur einmal in Anspruch genommen werden.

Wie verläuft die Auszahlung?

Insofern die Parameter und Grenzen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage eingehalten wurden, kam es einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides zu der tatsächlichen Auszahlung. In den folgenden Jahren wurden die Auszahlungen jeweils am 15. März realisiert.

Welche Relevanz hat die Eigenheimzulage in der Historie?

Auch wenn die Eigenheimzulage im Jahr 2005 gestrichen wurde, gab es auch deutlich später förderberechtigte Personen. Die Baugenehmigungen haben eine Mindestgültigkeit von drei Jahren, zudem haben Bauanzeigen mit zehn Jahren eine deutlich längere Gültigkeit. Aus diesen Gründen gab es nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage in den Folgejahren noch viele Antragstellerinnen und Antragsteller.

Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage gab es nach Statistiken des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2007 einen Rückgang der Baugenehmigungen um ca. 30 Prozent. Im Gegensatz dazu kam es im Jahr 2006 zu einem Anstieg von mehr als 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Im Freistaat Bayern kam es im Jahr 2018 zu einer zeitweisen Einführung einer Eigenheimzulage. Diese befristete Möglichkeit war letztmalig am 31.12.2020 realisierbar.

Insgesamt lag das Einsparpotenzial dank der Eigenheimzulage in Deutschland bei ca. 6 Milliarden Euro.

Vor dem Hintergrund der steigenden Kauf- und Baupreise gibt es immer wieder Diskussionen über die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine kritische Betrachtung der Eigenheimzulage:

Viele Wirtschaftswissenschaftler äußerten sich bereits zu Beginn der Einführung sehr kritisch in Bezug auf die Eigenheimzulage. Die Einführung führte nach Aussagen einiger Expertinnen und Experten zu steigenden Baukosten. Somit würde die Bauwirtschaft mehr subventioniert als die Bauherren selbst. Zudem gab es kritische Aussagen in Bezug auf die Sinnhaftigkeit der Verwendung der Gelder in die Finanzierung von Neubauten. Die Investitionen sollten nach Meinung einiger Wirtschaftswissenschaftler eher in die Modernisierung und Renovierung von Bestandsimmobilien getätigt werden.

Ebenfalls Kritik gab es in Bezug auf den sozialen Nutzen der Gelder. Da die Förderung unter anderem aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wurde, gab es in diesem Zusammenhang benachteiligte Personengruppen, welche sich kein Eigentum leisten konnten. Diese wurde jedoch über die Steuerausgaben unausgewogen benachteiligt.

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