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Lexikon mit Fachbegriffen aus der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungine ist eine von sieben im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Diese Einkünfte umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.

Sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerfrei?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Wie werden diese Einkünfte besteuert?

Für Privatpersonen gelten bei der Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland einige spezielle Regelungen. Im Gegensatz zu Unternehmen und Gewerbetreibenden, haben Privatpersonen die Möglichkeit, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung als sogenannte "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" gesondert auszuweisen. Dadurch kann man auf die Anwendung des Progressionsvorbehalt verzichten und dadurch eine höhere Steuerersparnis erreicht werden.

Eine weitere Möglichkeit für Privatpersonen ist die sogenannte "Pauschalierung", bei der man einen bestimmten Prozentsatz der Mieteinnahmen als "Werbungskosten" absetzen kann, ohne die tatsächlichen Kosten nachweisen zu müssen. Diese Pauschalierung ist jedoch auf maximal 20% der Mieteinnahmen begrenzt.

Wie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in der Regel auf Basis des Ertrags ermittelt. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich der anfallenden Kosten, wie z.B. Instandhaltungskosten, ermittelt und gegenübergestellt werden.

Wie berechnet man diese Einkünfte?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berechnen. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bei der die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich der anfallenden Kosten ermittelt werden. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Pauschalversteuerung, bei der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit einem pauschalen Steuersatz besteuert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass es je nach Land unterschiedliche Regelungen und Pflichten für die Berechnung und Besteuerung von Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt.

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